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Ärzteschaft

Neue Fortbildungsordnung in Baden-Württemberg

Dienstag, 26. November 2013

Stuttgart – Eine neue Fortbildungsordnung hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg beschlossen. Sie soll Anfang Januar 2014 in Kraft treten. Die Kammer hat sich bei ihren Änderungen an der vom 116. Deutschen Ärztetag im Mai 2013 beschlossenen Muster-Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) orientiert. Veranstalter, wissenschaftliche Leitung und Referenten müssen danach künftig Interessenskonflikte angeben. Außerdem führt die Kammer ab dem nächsten Jahr zwei neue Fortbildungskategorien.

Die Kategorie I umfasst tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahmen und die Kategorie K sogenannte Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahmen. Letztere sind inhaltlich und didaktisch miteinander verzahnte Kombinationen aus tutoriell unterstützten Online-Lernmodulen und Präsenzveranstaltungen. „Die Prüfung der eLearning-Kriterien ist aufwändig, sodass hierfür erst die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden müssen“, hieß es aus der Kammer.

Der 116. Deutsche Ärztetag in Hannover hatte eine überarbeitete (Muster-) Fortbildungsordnung für Ärzte beschlossen. „Die Neuformulierung der (Muster-) Fortbildungsordnung soll den veränderten beruflichen Rahmenbedingungen und dem Selbstverständnis der Ärzte Rechnung tragen“, sagte Max Kaplan, Vize-Präsident der BÄK und Vorsitzender des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung der BÄK.

Durch zahlreiche Entwicklungen innerhalb der letzten Jahre sei es notwendig geworden, die Fortbildungsordnung an den aktuellen Stand anzupassen. Zudem betonte Kaplan, dass Ärzte heutzutage vielmehr als noch vor einigen Jahren neben der medizinischen Expertise über weitere Kompetenzen etwa im Bereich Kommunikation, Management, Gesundheitsberatung und Wissensvermittlung verfügen müssten. © hil/aerzteblatt.de

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