Vermischtes
Transplantationschirurg kann auf Aussetzung der Untersuchungshaft hoffen
Mittwoch, 27. November 2013
Köln – Der wegen versuchten Totschlags und vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Transplantationsmediziner, der sich derzeit vor dem Landgericht Göttingen verantworten muss, kann offenbar auf die Aussetzung der Untersuchungshaft hoffen. Eine Sprecherin des Gerichtes bestätigte dem Deutschen Ärzteblatt auf Anfrage, das Gericht wolle innerhalb der kommenden zwei Wochen darüber entscheiden, ob der Vollzug ausgesetzt werde.
Der ehemalige Oberarzt des Universitätsklinikums Göttingen, der von Oktober 2008 bis November 2011 für das Transplantationsprogramm verantwortlich war, befindet sich seit Januar diesen Jahres in Untersuchungshaft: Die Justiz sah Fluchtgefahr. Acht Monate später, im August 2013, begann der Prozess vor der VI. Großen Strafkammer.
Dem Chirurgen wird versuchter Totschlag in elf Fällen sowie vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen zur Last gelegt. In diesen drei Fällen soll der Angeklagte Lebertransplantationen vorgenommen haben, obwohl diese nicht indiziert gewesen seien. Da die - mittlerweile verstorbenen - Patienten hierüber nicht aufgeklärt worden waren, sei ihre Einwilligung in die Operation als unwirksam anzusehen. In den elf Fällen geht es darum, dass bei der Meldung von Patientendaten an die zentrale Vergabestelle von Spenderorganen „Eurotransplant" bewusst unzutreffende Angaben zu Patienten gemacht worden sein sollen.
Auf diese Weise habe der Viszeralchirurg erreichen wollen, dass die von seinem Zentrum zur Lebertransplantation angemeldeten Patienten bei der Organzuteilung bevorzugt würden, was auch geschehen sei. Dabei soll der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass andere Patienten, die lebensbedrohlicher erkrankt waren als die von ihm gemeldeten kein Spenderorgan erhielten und möglicherweise aus diesem Grunde verstarben. Dies begründe den Vorwurf des versuchten Totschlags.
Die drei so genannten Indikationsfälle aber fallen bei der Entscheidung über eine mögliche Aussetzung der Untersuchungshaft offenbar stärker ins Gewicht als die Manipulationsfälle, denn sie haben nach Ansicht des Gerichtes eine höhere strafrechtliche Relevanz. „Die Kammer wägt derzeit ab, wie stark die Hinweise auf einen Vorsatz bei diesen drei Indikationsfällen sind“, erläuterte Gerichtssprecherin Cornelia Marahrens. „Denkbar wäre zum Beispiel, dass es mehr Anhaltpunkte für eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge gibt als für die vorsätzliche. Dadurch würde sich das mögliche Strafmaß reduzieren.“
Der Prozess ist mit insgesamt 42 Verhandlungstagen angesetzt und wird voraussichtlich bis zum Mai kommenden Jahres dauern. © nsi/aerzteblatt.de

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