Ausland
Belgischer Senatsausschuss ebnet Weg zu Sterbehilfe für Kinder
Mittwoch, 27. November 2013
Brüssel – Belgien hat einen großen Schritt in Richtung Sterbehilfe für Kinder gemacht. Der Senatsausschuss für Justiz und Soziales stimmte am Mittwoch in Brüssel dafür, in sehr schwerwiegenden Fällen die Sterbehilfe auch für Minderjährige zuzulassen. Zwar muss der Gesetzentwurf noch das Senatsplenum und die zweite Kammer des Parlaments passieren. Das Votum gilt aber als wichtig, weil sich eine Mehrheit der Parteien aus Regierung und Opposition für die Neuregelung aussprach.
Es gehe darum, auf das „Drama" der Kinder eine Antwort zu finden, die „nicht zu lindernde Schmerzen haben", sagte der sozialistische Senator Philippe Mahoux, der das Gesetz angestoßen hatte. Die Schmerzen sind eines der Kriterien für legale Sterbehilfe. Daneben muss die Krankheit unheilbar sein. Der minderjährige Patient muss ferner Urteilsfähigkeit besitzen, wenn er den Schritt verlangt, und die Zustimmung der Eltern ist ebenfalls obligatorisch.
Trotz des noch geltenden Verbots wird nach Angaben von Kinderärzten schon jetzt immer wieder Minderjährigen in Belgien Sterbehilfe gewährt. Nach Schätzungen geht es um rund zehn Fälle pro Jahr. Vor drei Wochen hatten sich in einem offenen Brief 16 Kinderärzte des Landes für das Gesetz stark gemacht.
Dabei hoben die Mediziner die große Reife hervor, die sie bei minderjährigen Patienten angesichts schwerer Krankheit und bevorstehendem Tod beobachtet hätten.
Allerdings gibt es auch Zweifel, ob die Patienten die von ihnen verlangte Entscheidung treffen können. „Das ist eine beträchtliche psychologische, menschliche und familiäre Last", sagte der Senator Francis Delpérée von der zentristischen Partei CDH über die Situation der todkranken Kinder, die solch einen Schritt entscheiden müssten. © afp/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

