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Ärzteschaft

Medizinische Versorgung im künftigen Hauptstadtflughafen unzureichend

Donnerstag, 28. November 2013

dpa

Berlin – Nach zahlreichen Planungsfehlern und Rückschlägen droht dem künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) nun neues Ungemach: Nach Ansicht der Ärztekammer Berlin gibt es massive Lücken in der medizinischen Versorgung von Fluggästen und Angestellten. Gleichzeitig sei der Hauptstadtflughafen nach jetzigem Planungsstand nicht ausreichend für mögliche Katastrophenfälle vorbereitet. Das berichtet die Kammerzeitschrift „Berliner Ärzte“ in ihrer aktuellen Ausgabe.

„Das bekannte Chaos rund um den Flughafen setzt sich im Bereich der medizinischen Versorgung nahtlos fort“, kritisiert der Berlin Kammerpräsident Günther Jonitz. So sei angedacht, nur einen Rettungswagen mit einem Rettungssanitäter und einem Rettungsassistenten auf dem Flughafengelände zu stationieren – bei rund 20.000 Angestellten und 75.000 Fluggästen täglich.

Der Flughafen Frankfurt/Main habe dagegen ständig drei bis vier Rettungswagen vor Ort. Hinzu komme, dass Patienten auf dem Weg ins Krankenhaus am Flughafentor in einen Rettungswagen der Johanniter-Unfall-Hilfe umsteigen müssten. Der Grund: Nach dem brandenburgischen Feuerwehrgesetz dürfen Flughafen-Rettungswagen nicht am Rettungsdienst des Landes teilnehmen. „Dabei geht für schwer erkrankte Patienten wertvolle Zeit verloren“, kritisierte Werner Wyrwich, Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Arbeitskreises Interdisziplinäre Notaufnahmen und Notfallmedizin der Ärztekammer Berlin.

Bei größeren Katastrophen wie der Notlandung eines Flugzeugs mit mehr als 20 Betroffenen soll nach den derzeitigen Planungen die zuständige Regionalleitstelle in Cottbus mindestens 16 Rettungswagen schicken. Allerdings verfüge der Landkreis Dahme-Spreewald nur über 15 in der Region verteilte Rettungswagen, so dass über Amtshilfe weitere Wagen angefordert werden müssten.

Die Berliner Feuerwehr habe für diesen Fall vier Rettungswagen und zwei Notarzt­einsatzfahrzeuge zugesichert – aber nur, wenn diese nicht anderweitig in Berlin gebraucht würden. „Für den Katastrophenfall mit vielen Verletzten ist diese Regelung absolut unzureichend“, so Wyrwich. Lange Anfahrtswege und verteilte Kompetenzen könnten Menschenleben gefährden. Berlin und Brandenburg sowie der Bund müssten daher schnell Sonderregelungen vereinbaren und die notwendigen Ressourcen bereitstellen, so der Kammerexperte. © hil/aerzteblatt.de

LNS

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