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Neurobildgebung: Wie beeinflussen Bilder vom Gehirn unser Menschenbild?

Freitag, 29. November 2013

dpa

Düsseldorf ­ – Was kann man mittels Neurobildgebung über die Persönlichkeit eines Menschen, sein Erleben und sein Verhalten erfahren? Ist Neurobildgebung bei der Diagnose von psychischen Erkrankungen und bei der Beurteilung von Straftätern hilfreich? Welche medizinethischen Herausforderungen ergeben sich durch unerwartete Befunde im Rahmen von Studien? Mit solchen Fragen rund um das Thema Neuroimaging befasste sich der Deutsche Ethikrat am vergangenen Mittwoch bei seiner Herbsttagung in der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste.

„Was uns als Deutschen Ethikrat dabei besonders interessiert, ist die Frage, was die neuen Bilder vom Gehirn mit unserem Selbstverständnis zu tun haben“, erläuterte Christiane Woopen, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, zur Eröffnung der Tagung. Dem Gehirn werde eine große Erklärungskraft zugesprochen. „Kommt es zu einer Zerebralisierung unseres Menschenbildes, und was hätte dies für Folgen?"

Die modernen bildgebenden Verfahren sind die „Fenster“ zum Gehirn. Zu verstehen, wie circa 86 Milliarden Nervenzellen mit ihren Verschaltungen zusammenwirken, gilt als große Herausforderung für die Grundlagenforschung. So wird in Europa etwa eine Milliarde Euro in das „Human Brain Project“ gesteckt mit dem Ziel, das gesamte Wissen über das menschliche Hirn zu bündeln und mit computerbasierten Modellen nachzubilden. Ein ähnliches Großforschungsprojekt zur Kartierung des menschlichen Gehirns ist in den USA mit der „BRAIN Initiative“ Anfang 2013 gestartet.

Nutzen für das Verständnis und die Behandlung von Erkrankungen
Von der Forschung verspricht man sich einen Nutzen für das Verständnis und die Behandlung von Erkrankungen. Um jedoch die Hirnorganisation mit einem konkreten Verhalten oder einer Erkrankung in Verbindung zu bringen, muss auch die kulturelle, gesellschaftliche und ethische Dimension berücksichtigt werden. „Der Mensch sieht, denkt, fühlt und nicht das Gehirn, die Seele, nicht der Geist oder das Bewusstsein“, betonte Thomas Fuchs, Universitätsklinikum Heidelberg.

„Bewusstes Erleben ist die Beziehung eines Lebewesens zu seiner Umwelt, gebunden an den gesamten Organismus. Das Gehirn ist das Organ, das diese Beziehung vermittelt.“ Die „Gehirnzentrierung“ der Neurowissenschaften vernachlässige die Wechsel­beziehungen zwischen Gehirn, Körper und Umwelt, warnte Fuchs.

In den Vorträgen und Diskussionsrunden wurde deutlich, dass die Neurobildgebung inzwischen jedoch wichtige Ergebnisse zu jenen Vorgängen im menschlichen Gehirn liefert, die mit emotionalen und kognitiven Funktionen einhergehen. „Jede Form von Expertise hinterlässt Besonderheiten in Neuroanatomie und Neurophysiologie“, erklärte Lutz Jäncke, Universität Zürich. „Die Gehirne etwa von Streichern, Pianisten oder Tänzern lassen sich unterscheiden.“

Die Vielzahl von Daten, die durch die Bildgebung gewonnen werden, müssten jedoch in einen Zusammenhang gebracht werden. „Das geht nur über theoretische Modellierungen“, meinte Jäncke. Wichtig dabei ist nach Meinung der Experten die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Psychologie, Neurobiologie, Mathematik, Psychiatrie, Neurobiologie, Philosophie und anderen Disziplinen.

In der Psychiatrie werden bildgebende Verfahren bereits eingesetzt, um Tumoren, Blutungen, Entzündungen und vaskuläre Schäden auszuschließen oder auch um neurodegenerative Erkrankungen zu erkennen. In absehbarer Zeit werden sie voraussichtlich auch einen wichtigen Stellenwert in der Diagnostik, Therapieplanung und Prognostik psychischer Erkrankungen einnehmen, meinte unter anderem Gastoin Falkai vom Universitätsklinikum München.

Für derartige Verfahren müsse jedoch ein ethischer Rahmen geschaffen werden, um insbesondere mit prädiktiven Aussagen verantwortungsvoll umgehen zu können. Das betrifft in ähnlicher Weise den Umgang mit sogenannten Zufallsfunden („incidental findings") im Rahmen von Studien an gesunden Probanden.

Neurobildgebung bei strafrechtlichen Verfahren zeichnet sich ab
Dass die Neurobildgebung zum Zwecke der Verteidigung in strafrechtliche Verfahren Eingang finden wird – beispielsweise zur Lügendetektion, zur Feststellung der Schuldfähigkeit oder mit Blick auf eine Sicherungsverwahrung für eine Gefährlichkeits­prognose von Straftätern – zeichnet sich nach Meinung von Reinhard Merkel, Universität Hamburg und Mitglied des Deutschen Ethikrates, bereits ab. Sie kann aus Sicht des Experten die klassisch-psychiatrischen Gutachten jedoch nicht ersetzen, sondern vorerst nur „vorsichtig“ ergänzen.

Zur Frage nach der Bedeutung des Gehirns für unser Menschenbild waren sich die Experten weitgehend einig darüber, dass die bildgebenden Verfahren zu Erkenntnissen und Eingriffsmöglichkeiten führen können, die die Wissenschaften und die Gesellschaft dringend überdenken müssen. Auch ethische Kriterien für einen angemessenen Einsatz zum Beispiel in der Psychiatrie und vor Gericht müssen entwickelt werden. Gleichzeitig wurden auch Warnungen vor der Überschätzung solcher Verfahren und vor einer Naturalisierung komplexer und unzureichend verstandener Zusammenhänge laut. © KBr/aerzteblatt.de

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