Ärzteschaft
„Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus brauchen sicheren Zugang zur Versorgung“
Donnerstag, 5. Dezember 2013
Köln – Zwischen 200.000 und 600.000 Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus leben in Deutschland. Aus Angst vor Abschiebung gehen sie oft erst sehr spät zum Arzt aus Angst, entdeckt und abgeschoben zu werden. Häufig endet dies im medizinischen Notfall. Ein weiteres Problem: Zwar gibt es Regelungen zur Schweigepflicht und zur Kostenerstattung bei der Behandlung dieser „Menschen ohne Papiere“. In der Praxis hakt es jedoch. Die Bundesärztekammer hat jetzt einen Flyer zum Thema herausgegeben.
5 Fragen an den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesärztekammer und Präsidenten der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever
DÄ: Machen Ärzte sich strafbar, wenn sie die Behandlung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus verschweigen?
Clever: Eindeutig nein. Ärzte haben zunächst die Pflicht, medizinische Hilfe zu leisten. Sie und so genannte berufsmäßig tätige Gehilfen unterliegen dann auch bei diesen Patienten der Schweigepflicht. Sie dürfen keine Angaben über Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, an die Polizei oder die Ausländerbehörde weitergeben.
DÄ: Aber ist es rechtens, Honorar für Behandlung zu berechnen?
Clever: Je nach Aufwand der Behandlung und weiteren Folgekosten – zum Beispiel für Medikamente – ist das unumgänglich und auch rechtens. Praxen und Kliniken wenden sich dafür an das Sozialamt.
DÄ: Augenblick! Sind die Patienten dann nicht erfasst und geraten in das Abschiebeverfahren?
Clever: Dagegen haben Bundesärztekammer und Landesärztekammern auf der gesetzgeberischen Seite einen sogenannten erweiterten Geheimnisschutz erreicht. Dieser besagt, dass Sozialämter die Patienten nicht den Ausländerbehörden oder der Polizei melden sollen. Leider greift diese Regelung nicht immer…
DÄ: Was ist das Problem?
Clever: Die Angst der Patienten vor Abschiebung ist begründet. Zwar gibt es Regelungen wie den erweiterten Geheimnisschutz – diese haken aber in der Praxis. Zum Teil wissen die Mitarbeiter der Sozialämter nicht um die Regelungen und melden die Patienten doch. Das ist das eine Problem. Aber auch für die Praxen und Kliniken ist der Aufwand beträchtlich, zum Beispiel sind die zuständigen Mitarbeiter der Sozialämter oft sehr schlecht erreichbar. Das ganze Prozedere ist in der Praxis unendlich zäh und mühsam, so dass Kliniken und Praxen nicht selten auf ihren Kosten sitzenbleiben.
DÄ: Was sind ihre politischen Forderungen?
Clever: Wir brauchen in Deutschland eine medizinische Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus, die auch in der Praxis funktioniert. All diese augenblicklichen Hilfskonstruktionen wie der verlängerte Geheimnisschutz sind zu bürokratisch und speziell, sie funktionieren in der Praxis schlecht. Es muss für Ärzte möglich sein, ihrer Pflicht nach Hilfeleistung nachzukommen, ohne gleichzeitig Experte für Ausländerrecht zu werden. © hil/aerzteblatt.de

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