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Politik

Arzt unterliegt im Streit um Millionen-Abfindung

Freitag, 6. Dezember 2013

Freiburg – Der frühere Freiburger Klinikarzt Hans-Peter Friedl erhält keine Abfindung in Millionenhöhe. Es bestehe kein Zahlungsanspruch, urteilte das Verwaltungsgericht Freiburg am Freitag. Friedl hatte gegen das Land Baden-Württemberg geklagt. Der wegen medizinischer Kunstfehler verurteilte Arzt wollte knapp zwei Millionen Euro. Das Land verweigerte die Auszahlung des Geldes mit der Begründung, der Mediziner habe dem Land und seinem Berufsstand schweren Schaden zugefügt.

Dieser war im Februar 2003 wegen mehrerer Kunstfehler zu 24 300 Euro Geldstrafe verurteilt und zuvor vom Dienst suspendiert worden. Der Prozess in Freiburg war eine weitere Etappe in der seit Jahren laufenden juristischen Auseinandersetzung zwischen dem heute 53 Jahre alten Friedl und seinem früheren Dienstherrn, dem Land. Mehrere Gerichte haben sich bereits damit beschäftigt.

Friedl, der heute in Kanada lebt, war von 1997 bis zu seiner Suspendierung im Jahr 2000 Leiter der Unfallchirurgie der Universitätsklinik Freiburg. Neben dem Strafverfahren musste er sich seit dem Jahr 2000 einem Disziplinarverfahren stellen, das das Land gegen ihn eingeleitet hatte. Anfang 2009 einigten sich Friedl und das Land auf einen Vergleich: Demnach beantrage der Mediziner die sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, im Gegenzug sollte er 1,98 Millionen Euro Abfindung erhalten.

Nachdem Friedl kein Beamter mehr war, verweigerte das Land die Zahlung und zog den Vergleich zurück. Hintergrund: Die Millionen-Abfindung war öffentlich geworden und in der Landespolitik auf großen Widerstand gestoßen. Hinzu kam ein für das Land günstiges Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg.

Friedl könne gegen die Entscheidung vom Freitag innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung einlegen, hieß es beim Verwaltungsgericht Freiburg. © dpa/aerzteblatt.de

LNS

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