Vermischtes
Gesundheitsvollmacht: Die Selbstbestimmung des Patienten schützen
Dienstag, 10. Dezember 2013
Frankfurt/M. - Das Universitätsklinikum in Frankfurt am Main bietet seinen Patienten vor riskanten optionalen Operationen nach eigenen Angaben deutschlandweit erstmalig Gesundheitsvollmachten in Kombination mit einer umfassenden Beratung an.
Die Selbstbestimmung des Patienten zu wahren sei eine der zentralen ethischen Herausforderungen der Hochleistungsmedizin. Regelmäßig gerieten Schwerkranke in einen Zustand, in dem sie ihre Zustimmung oder Ablehnung zu den Behandlungsschritten nicht mehr kommunizieren könnten. Das Krankenhaus stehe dann vor der schwierigen Aufgabe, mit oft zunächst überforderten Angehörigen das weitere Vorgehen abzustimmen.
Das Universitätsklinikum Frankfurt bietet deshalb ab jetzt für seine Patienten bei riskanten elektiven Eingriffen Gesundheitsvollmachten in Kombination mit einer umfassenden Beratung an. „Damit wird nicht nur die Entscheidungsfreiheit geschützt, sondern auch die Gesundheit des Patienten. Denn dadurch, dass der Patient einen Bevollmächtigten bestimmt, der seine Werte kennt, wird in kritischen Situationen wichtige Zeit gespart, die für den Behandlungserfolg entscheidend sein kann“, betonte heute das Universitätsklinikum.
Gesundheitsvollmacht ethisch und juristisch geprüft
Die Gesundheitsvollmacht wurde vom Klinischen Ethik-Komitee im Haus erarbeitet und durch den Justiziar des Klinikums geprüft. Wenn ein riskanter elektiver Eingriff bevorsteht, wird der Patient vonseiten des Universitätsklinikums aktiv angesprochen. Ihm wird angeboten, eine Gesundheitsvollmacht zu unterzeichnen. Darin bestimmt der Patient eine Person seiner Wahl, im Falle seiner Entscheidungsunfähigkeit in kritischen gesundheitlichen Situationen seinen Willen zum Ausdruck zu bringen.
Dem Patienten werde jedoch nicht nur diese Vollmacht, sondern bei Bedarf zugleich eine umfassende Beratung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung angeboten. Es handelt sich der Universitätsklinik Frankfurt zufolge um eine relevante und umfassende Dienstleistung für Patienten und Angehörige, mit Patienten in kritischen Lebenssituationen besonders unterstützt werden sollen.
Die Vollmacht des Patienten könne den benannten Stellvertreter besser auf mögliche künftige Entscheidungen vorbereiten und vermeide die andernfalls notwendige Einsetzung eines Betreuers durch zuständige Gerichte. Das führt zu einer spürbaren Zeitersparnis und verhindere einen Behandlungsaufschub mit möglichen negativen gesundheitlichen Konsequenzen. © Kli/aerzteblatt.de

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