Vermischtes
Kassen bezahlen keine ErsatzBrustimplantate
Mittwoch, 11. Dezember 2013
Berlin – Die Entfernung von minderwertigen Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) ist medizinisch notwendig. Dafür hat die Krankenkasse die Kosten zu tragen. Allerdings muss sich die Patientin an den Kosten beteiligen, wenn das erstmalige Einsetzen der Implantate allein ästhetische Gründe hatte. Die Kosten für die ersatzweise Einbringung neuer Implantate hat die Patientin aber vollständig selbst zu tragen. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden (S 182 KR 1747/12). Es entschied damit über die Klage einer Berlinerin, die von ihrer Krankenkasse das Geld für den Austausch eines PIP-Implantats haben möchte.
Seit einigen Jahren ist bekannt, dass die PIP-Implantate mit ungeeignetem, minderwertigem Industriesilikon gefüllt sind und zum Reißen neigen. 2010 wurde der Vertrieb untersagt. 2012 empfahl das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Entfernung der Implantate.
Die 27-jährige Klägerin hat sich im Juli 2012 für drei Tage in ein Berliner Krankenhaus begeben. Dort wurden die Implantate gegen ein anderes Produkt ersetzt. Die Krankenkasse Barmer-GEK erstattete die Kosten der medizinisch erforderlichen Herausnahme der schädlichen Implantate (rund 4.100 Euro). Allerdings muss sich die alleinerziehende Arbeitslosengeld-II-Empfängerin mit zwei Prozent ihrer jährlichen Einnahmen an den Kosten des Eingriffs beteiligen, das sind rund 280 Euro im Jahr.
Die Krankenkasse übernahm jedoch nicht die Kosten für ein Ersatzimplantat – ebenfalls rund 4.100 Euro. Die Begründung der Kasse: Die erstmalige Versorgung mit Brustimplantaten sei aus rein kosmetischen Gründen erfolgt. Es habe keine Krankheit vorgelegen. Das Gericht gab der Kasse jetzt Recht. Es sei nicht sachgerecht, wenn die Versichertengemeinschaft alle Risiken trage, die mit einer medizinisch nicht notwendigen Operation verbunden seien.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann von der Klägerin angefochten werden. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.