Ärzteschaft
Ärzte kritisieren Auswirkungen des Beschneidungsgesetzes
Donnerstag, 12. Dezember 2013
Berlin – Ärzte und Kinderschutzverbände haben die Auswirkungen des sogenannten Beschneidungsgesetzes kritisiert, das der Bundestag vor einem Jahr verabschiedet hat. „Das Gesetz hat die Situation für die Neugeborenen, Säuglinge und Kleinkinder nicht verbessert“, betonte der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Manfred Gahr, heute auf einer Pressekonferenz in Berlin. So könne nach dem Gesetz eine Beschneidung im ersten Lebenshalbjahr auch von einem nicht-ärztlichen Beschneider vorgenommen werden. „Je jünger aber das Kind ist, desto größer sind die technischen Schwierigkeiten und die Rate von Komplikationen“, erklärte Gahr.
„In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind“, heißt es in dem Gesetz. Zudem darf bei einem „nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kind“ eine „medizinisch nicht erforderliche Beschneidung“ dann vorgenommen werden, wenn sie „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll“.
Ein nicht-ärztlicher Beschneider dürfe aber keine wirksame Anästhesie durchführen, weder eine Allgemeinnarkose noch eine örtliche Betäubung, sagte Gahr. Das Ergebnis sei, dass in Deutschland bei Neugeborenen Beschneidungen ohne Schmerzausschaltung vorgenommen würden. „Das halten wir für grausam und nicht ethisch vertretbar“, so Gahr.
„Wir lehnen die Zirkumzision aus rituellen oder religiösen Gründen ab“, sagte der Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Ulrich Fegeler. Es gebe das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und dieses Recht dürfe nicht beschnitten werden. Zirkumzisionen ohne therapeutischen Nutzen dürften frühestens nach Erreichen der notwendigen Einwilligungs- und Zustimmungsfähigkeit der Betroffenen durchgeführt werden – nur so sei sichergestellt, dass der Betroffene sich der Tragweite dieser Entscheidung bewusst ist.
Neben DAKJ, BVKJ und DGKCH nahmen an der Pressekonferenz auch die Verbände MOGiS, Terre des Femmes, pro familia Niedersachsen und (I)NTACT teil. © fos/aerzteblatt.de

An Hr. Gahr
Vorweg ich bin ein Deutscher und Stolz darauf
Ich glaube aber dass die Meisten Muslims und Juden ihre Kinder im Ausland beschneiden werden unter vielleicht viel schlimmeren Verhältnisse als sie es hier tun würden.denn aufhören können sie nicht so will es die Religion jawohl die Religion eine Wunderbare sache nicht wissenschaftlich zu begründen.
Beschneidung ist also eine relegiöse Sache da kann nicht ein Ärzte Verband dagegen oder dafür sein oder muss man jeden der an die Wiederauferstehenung von Jesus gleich in die Psychiatrie einweisen -Vielleicht fordert das ja die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie- wegen Wahnvorstellung und beginnende Schitzophrenie????.
Nein meine Herren Kinderchirurgen sind nicht die Beschützer unserer Kinder und sie sind nicht Anwälte unsrer Kinder um irgendetwas der artiges zu fordern wir haben ihre Meinung verstanden -und legen keinen wert darauf- damit ist es gut .

Warum müssen wir wegen unserer Geschichte so oft einknicken
Es ist geradezu lächerlich, ein Gesetz genau so zurechtzuzimmern, dass alles mit der jüdischen Religion in Übereinstimmung gebracht wird.
Haben wir eigentlich komplett vergessen, was Aufklärung bedeutet? Ich finde es erstaunlich, dass heutzutage immer noch von so vielen Menschen geglaubt wird, das Glück, Himmel oder Hölle hänge von einem Quadratzentimeter Haut ab. Wenn das ein Ritus von afrikanischen Naturreligionen wäre würden wir darüber den Kopf schütteln und es nie und nimmer in Deutschland gesetzlich legalisieren…

Das Video ist sehr geschickte Meinungsmache
Inhaltlich verstößt die Zwangsbeschneidung aber klar gegen die Menschenwürde, die körperliche Unversehrtheit und das religiöse und sexuelle Selbstbestimmungsrecht und der Anspruch aus subjektiven Erwägungen heraus sich am Körper anderer vergehen zu dürfen ist mit Rechtsstaatlichkeit als solches unvereinbar.
Religionsfreiheit wird oft missverstanden. Sie bedeutet entgegen dem Wortlaut nicht das Recht tun und lassen zu können was man will, wann immer man sich dabei auf einen Glauben (oder eine Weltanschauung) stützt. Religion darf innerhalb der Grenzen der Rechtsordnung ausgelebt werden - und sie darf niemandem aufgezwungen werden, schon gar nicht mit klar sittenwidrigen Aufnahmeritualen.
Freiheit bedeutet die Freiheit des einzelnen über seine Religion und seine Sexualität selbst zu bestimmen - und über seinen Körper.
Freiheit bedeutet entsprechend nicht die "Freiheit" Dritter einem anderen diese Entscheidungen vorzuenthalten.
Religionen haben sich über die Geschichte ständig verändert, wer meint ihre Existenz hänge an der wortgetreuen Befolgung ihrer Regeln und Gebot kann sich mit wenigen Blicken in die Quellen eines Besseren belehren lassen.
Religionen können, Religionen müssen sich der Zeit anpassen und wir leben in einem Rechtsstaat, der die Meschenrechte achtet und die Freiheit des einzelnen akzeptiert. Durch diese Anpassungen werden sie in ihrer Existenz nicht gefährdet, im Gegenteil, sie war immer Voraussetzung für das Überleben in sich verändernden Gesellschaften.
Und wenn wir aus der deutschen Geschichte einen Lehre ziehen sollten, dann dass auf deutschem Boden nie wieder Unrecht vom Staat ausgehen sollte.
Genau das passiert aber derzeit, wenn die Politik bei der Beschneidung die Strafverfolgung vereitelt und die Verfassung bricht und wenn sie so 65 Jahre nach Verabschiedung der UN-Menschenrechtscharta auf deutschem Boden Staatsangestellte wieder in die Situation bringt sich zwischen Gewissen und Gehorsam, zwischen Anordnung und Recht zu entscheiden.
Das sollte die Lehre aus der Geschichte sein, dass es dazu nie wieder kommt,
und da ist das Ausmß an Verantworungslosigkeit gerade der politischen Elite einfach nur erschreckend - neben dem Erschrecken über die Ignoranz gegenüber dem Leiden der Kinder während und in Folge der Beschneidung. Je nach Durchführung haben wir es da ganz klar mit Kindesmisshandlung zu tun und für manche bedeutet der Eingriff lebenslange Probleme mit Sexualität und in der Konsequenz mit Partnerschaften.
Und das, wo eigentlich jedem klar sein müsste dass man nicht einfach an einem Kind was abschneiden darf. Wenn das nicht klar ist, ist in dieser Gesellschaft ganz grundsätzlich was falsch gelaufen.

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