Ausland
Oberstes britisches Gericht berät über Sterbehilfe
Montag, 16. Dezember 2013
London – Großbritanniens Oberstes Gericht will klären, ob das Verbot eines ärztlich assistierten Suizids gegen den menschenrechtlichen Schutz des Privatlebens verstößt. Konkret geht es um zwei Kläger, die zuvor vor einem Berufungsgericht gescheitert waren. Für die heute beginnende Verhandlung hat der Supreme Court in London nach eigenen Angaben vier Tage angesetzt. Über die Fälle beraten neun statt der üblichen fünf Richter. Mit einem Urteil wird erst zu einem späteren Zeitpunkt gerechnet.
Im Juli hatte der Berufungsgerichtshof ein früheres Urteil des obersten Zivilgerichts bestätigt, das dem zwischenzeitlich verstorbenen Tony Nicklinson ein Recht auf Sterbehilfe bestritt. Der Mann aus der südwestenglischen Grafschaft Wiltshire war seit 2005 vom Hals abwärts gelähmt und kämpfte vor Gericht um die Möglichkeit einer Selbsttötung mit ärztlichem Beistand. Im August 2012 starb er im Alter von 58 Jahren eines natürlichen Todes. Seine Witwe führt den Prozess seitdem fort.
Im gleichen Berufungsverfahren wurde auch die Klage von Paul Lamb aus der nordenglischen Stadt Leeds abgewiesen, der seit einem Autounfall vor 23 Jahren vom Hals abwärts gelähmt ist und für einen Suizid auf fremde Hilfe angewiesen wäre.
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Erfolg hatte vor dem Berufungsgericht im Juli hingegen ein dritter Kläger mit der Forderung nach weiterer rechtlicher Klärung zu Sterbehilfe im Ausland. Der Mann möchte wissen, ob es legal ist, wenn Ärzte oder Pflegekräfte einen sterbewilligen Patienten außerhalb Großbritanniens begleiten, um ihn dort mit Hilfe einer entsprechenden Organisation assistierten Suizid verüben zu lassen.
Beihilfe zum Suizid ist in Großbritannien ein Straftatbestand, der mit bis zu 14 Jahren Haft belegt werden kann. Laut britischen Medien sind bislang schätzungsweise 200 todkranke Briten in die Schweiz gereist, um dort ihr Leben zu beenden. Keiner der begleitenden Angehörigen sei dafür rechtlich belangt worden.kna
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