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EU-Behörde warnt vor möglichen Hirnschäden durch zwei Pestizide

Dienstag, 17. Dezember 2013

Parma – Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) will die Grenzwerte für zwei weit verbreitete Schädlingsbekämpfungsmittel verschärfen, weil sie das menschliche Nervensystem schädigen könnten. Außerdem forderte heute die Behörde mit Sitz in Parma, dass vor der Zulassung von Pestiziden künftig Studien über eine mögliche Gefahr der Inhaltsstoffe für die Hirnentwicklung vorgelegt werden müssen. Das sind die Schlüsse eines EFSA-Gutachtens zu den sogenannten Neonikotinoiden Acetamiprid und Imidacloprid, das die EU-Kommission in Auftrag gegeben hatte.  

Die beiden Insektizide werden etwa gegen Läuse bei Topf- und Zierpflanzen oder im Gemüsebau eingesetzt. Der alarmierende Befund des Gutachtens: Beide Stoffe könnten „unter Umständen die Entwicklung von Neuronen und Hirnstrukturen, die etwa mit der Lern- und Gedächtnisfunktion in Verbindung stehen, beeinträchtigen“. Einige der aktuellen Richtwerte müssten daher herabgesetzt werden, um die Menschen ausreichend zu schützen.   

Für Acetamiprid solle die maximale zulässige tägliche Belastung von 0,1 Milligramm pro Kilo Körpergewicht auf 0,025 Gramm gesenkt werden. Für Imidacloprid verlangt die EFSA eine Absenkung des Grenzwertes von 0,08 auf 0,06 Milligramm. Das zuständige EFSA-Gremium sei der Meinung, dass die bei der Auswertung der vorliegenden Daten aufgeworfenen Gesundheitsbedenken „berechtigt" seien. Deswegen müssten EU-weit vor der Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel künftig Studien über die Gefährlichkeit von Neonikotinoiden vorgelegt werden. 

Damit es soweit kommt, müssten die EU-Regeln in Brüssel angepasst werden. Die EU-Kommission hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, nachdem japanische Forscher in Tierversuchen schädliche Einwirkungen der beiden Stoffe aufgespürt hatten. © afp/aerzteblatt.de

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