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Politik

Sozialverband prüft Klage zur Verbesserung der Pflege

Mittwoch, 18. Dezember 2013

Berlin – Der Sozialverband VdK prüft die juristischen Möglichkeiten, wegen der Situation der Pflege in Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Sollte sich hier irgendeine realistische Möglichkeit ergeben, werden wir klagen“, erklärte VdK-Präsi­dentin Ulrike Mascher heute in Berlin.

Grundlage dafür ist eine Dissertation der Regensburger Juristin Susanne Moritz, die wegen Missständen in deutschen Pflegeheimen die Grundrechte der Pflegebedürftigen verletzt sieht. Moritz kommt zu dem Schluss, dass jeder potenziell Pflegebedürftige den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht beschreiten könne.

Die Dissertation argumentiert, dass der Staat durch seine bisherige Untätigkeit seine Schutzpflichten missachte. Ein Urteil des Verfassungsgerichts würde eine Aufforderung an den Gesetzgeber bewirken, Abhilfe zu schaffen, so der Verband. Pflege sei eine Frage der Menschenwürde, so Mascher.

Deshalb dürfe die längst überfällige Reform der Pflegeversicherung in der neuen Regierungskoalition nicht wieder aufgeschoben werden. Der VdK dränge zur Eile, weil eine Pflegereform unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsverfahrens frühestens nach 30 Monaten greift.

Die Mehrkosten durch den Umbau der Pflegeversicherung von geschätzt fünf Milliarden Euro jährlich zahlen sich nach Auffassung des Sozialverbands VdK aus. Denn mit einer besseren Finanzierung von häuslichen und ambulanten Strukturen könnte auf Dauer die Angehörigenpflege gestärkt und der Trend zum Heim gebremst werden, so der Verband.kna © dpa/aerzteblatt.de

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