Politik
Gröhe für neues Sterbehilfegesetz
Montag, 6. Januar 2014
Düsseldorf – In der Debatte um Sterbehilfe plädiert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für ein klares Verbot jeglicher organisierter Form der Beihilfe zur Selbsttötung. Im Bundesjustizministerium gibt es nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) allerdings derzeit keine Pläne für eine entsprechende Gesetzesinitiative. Die SPD, die mit Heiko Maas den Bundesjustizminister stellt, hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode dafür ausgesprochen, das Thema mit einer gemeinsamen Initiative im Bundestag anzupacken.
„Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen”, sagte Gröhe der Rheinischen Post vom Montag. Wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele „überaus verwerflich”, sagte Gröhe.
Die Straffreiheit der Selbsttötung und damit auch ihres Versuches zeige, dass es menschliche Dramen gebe, vor denen das Strafrecht zu Recht schweige, so Gröhe weiter. „Wer aber die Selbsttötung propagiert, als Ausdruck der Freiheit des Menschen geradezu verklärt, der versündigt sich an der Wertschätzung des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen”, sagte Gröhe.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte die Forderung Gröhes. „Der Minister rennt damit bei uns offene Türen ein”, sagte er dem Berliner Tagesspiegel vom Dienstag. „Wir sind gegen jede Form von organisierter Sterbehilfe und warnen seit langem vor der Werbung und Verlockung für Menschen, den vermeintlich leichten Ausweg zu suchen.”
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz zeigte sich erfreut über die Initiative Gröhes. Jede Form der organisierten Suizidbeihilfe müsse unter Strafe gestellt werden - egal, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich geleistet werde. „Denn jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung und würdevolles Sterben, aber kein Recht auf Tötung”, sagte Vorstand Eugen Brysch.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht, der lediglich die gewerbsmäßige, auf Gewinne angelegte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellt. Große Teile der Union und die Kirchen fordern aber, dass jede Form der organisierten geschäftsmäßigen Sterbehilfe - zum Beispiel auch gebührenfrei in Stiftungen und Vereinen - verboten wird.
Das würde auch Aktivitäten von Sterbehilfeorganisationen wie den Schweizer Gruppierungen Dignitas und Exit in Deutschland oder des Sterbehilfevereins des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch untersagen © kna/aerzteblatt.de

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