Ärzteschaft
Bundesärztekammer plädiert für umfassendes Verbot organisierter Sterbehilfe
Mittwoch, 8. Januar 2014
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Forderung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nach einem Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe. In der Rheinischen Post plädierte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery nachdrücklich für eine enge Fassung eines entsprechenden Gesetzes. „Wenn wir verhindern wollen, dass solche Organisationen unter anderem Rechtsstatus weiter ihren Geschäften nachgehen, dann müssen wir jede Form der organisierten Sterbehilfe in Deutschland verbieten", forderte der Kammerchef.
Zuvor hatte Gröhe in einem Zeitungsinterview erklärt, wer mit Sterbeängsten ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele „überaus verwerflich“. Daraufhin hatten Politiker von Union und SPD das Thema aufgegriffen und ein Gesetz aus der Mitte des Parlaments und ohne Fraktionszwang angeregt.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte „dass die Regelung zur Sterbehilfe der Mitte des Parlaments überlassen wird“. Die Aufhebung des Fraktionszwangs habe für ethische Themen eine herausragende Bedeutung. Er äußerte die Hoffnung, dass der „geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe endlich ein Riegel vorgeschoben und jede Form organisierter Tötungsangebote unter Strafe gestellt“ würde.
In den vergangenen Bundestags-Perioden waren mehrere Anläufe für eine gesetzliche Regelung kommerzieller Sterbehilfe gescheitert. Auch der zuletzt vorgelegte Entwurf der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war der Union nicht umfassend genug gewesen.
Montgomery hatte damals ebenfalls gewarnt, dass sich Sterbehilfeorganisationen leicht zu vermeintlich altruistisch handelnden Vereinen oder Stiftungen umfirmieren lassen könnten. „Deshalb muss der Gesetzgeber auch die Organisationen miterfassen, bei denen rechtlich keine Gewinnerzielungspraxis nachweisbar ist", unterstrich der BÄK-Präsident erneut. © hil/aerzteblatt.de

Gegen Sterbehilfe?
Dann, meine Herrschaften, schreien Sie noch einmal "Mord und Totschlag".

@advocatus diaboli
Ich kann Ihrer Einschätzung von Frank Ulrich Montgomery nur zustimmen. Als Präsident der BÄK hat er das Vermächtnis seines Vorgängers Hoppe nahtlos übernommen, der es immer geschafft hat, seine eigenen Überzeugungen als verpflichtend für alle Ärzte zu etablieren. Diese Tradition setzt FUM fort. Ich kann mich in meiner bald dreißigjährigen Berufstätigkeit jedensfalls nicht an einen einzigen, demokratischen Meinungsfindungsprozess innerhalb der Ärzteschaft erinnern, zumindest nicht unter Hoppe und FUM. Ich frage mich, ob man ein so übersteigertes Selbstwertgefühl durch ein hohes Amt erst erwirbt, oder ob es Voraussetzung dafür ist, überhaupt in ein hohes Amt zu kommen. Seines hat FUM jedenfalls aus MB-Zeiten mitgebracht.

Sterbehilfedebatte wird zusehens "unterirdischer"!
Nun – mit derart markigen Sprüchen hat sich der jetzige Präsident der BÄK mehr als nur positioniert und – abermals mit Verlaub – sicherlich nicht als weiterer Gesprächspartner in dem Sterbehilfediskurs empfohlen, offenbart er doch eine Gesinnung, die – wie wir spätestens seit dem Deutschen Ärztetag 2011 wissen – unversehens auch schon mal in ein ethisches Zwangsdiktat in der ärztlichen Musterberufsordnung münden kann und er und weitere hochrangige Ärztefunktionäre Verantwortung dafür zeichnen, dass die eigenen ärztlichen Kolleginnen und Kolleginnen empfindlich in einem ihrer zentralen Grundrechte, namentlich das der Gewissensfreiheit, beeinträchtigt werden.
Wäre es da nicht an der Zeit, nochmals innerhalb der Ärzteschaft den Diskussionsprozess wieder aufzunehmen, zumal es auch der BÄK nicht entgangen sein dürfte, dass namhafte Medizinethiker eine diametral entgegensetzte Auffassung vertreten?
Sprach- und Denkverbote helfen nun wahrlich nicht weiter. Mag auch die BÄK eine nochmalige Diskussion für entbehrlich halten, so kann doch nicht übersehen werden, dass sich in ärztlichen Kreisen der "ethischen Widerstand" und damit der ethische Ungehorsam regt, mal ganz davon abgesehen, dass wir hierzulande einen "ethischen Flickenteppich" haben, nachdem einige Ärztekammern davon Abstand genommen haben, ein striktes Verbot der ärztlichen Suizidassistenz im jeweiligen Berufsrecht aufzunehmen. Es bröckelt also der ohnehin vermessene Anspruch der BÄK, in gewichtigen und brisanten ethischen Grundsatzfragen eine "moralische und ethische Autorität" darstellen zu wollen und dies scheint zuvörderst ein Gewinn für die deutsche Ärzteschaft zu sein.
Wenn schon die Grundrechte der Ärztinnen und Ärzte nicht von der BÄK gebührend berücksichtigt werden, obliegt es den einzelnen Kammern, auch entgegen der Musterberufsordnung für eine verfassungskonforme Regelung Sorge zu tragen.
Gegenwärtig ist und bleibt die Debatte um die Liberalisierung der Sterbehilfe geradezu unterirdisch.
Vgl. dazu weiterführend den diesseitigen Kommentar unter >>> http://www.aerztezeitung.de/extras/leserkommentare/?sid=852845&pid=846339 <<<

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