Ärzteschaft
Weniger Bürokratie für Psychotherapeuten in Niedersachsen
Mittwoch, 15. Januar 2014
Hannover – Psychologische Psychotherapeuten in Niedersachsen müssen künftig die Anerkennungsbescheide der Krankenkassen für die Psychotherapie (PTV7-Bescheid) nicht mehr bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einreichen. „Es gibt so viele Formulare und Vordrucke, die den Praxisalltag unnötig belasten“, erläuterte Jörg Berling, stellvertretender KV-Vorsitzender, heute in Hannover. Der Vorstand der KV setze sich dafür ein, ineffiziente, bürokratische Verfahren abzuschaffen.
Bisher mussten Psychotherapeuten die Genehmigungen der Krankenkassen bei der Abgabe der Abrechnungsdaten mit einreichen. Künftig genügt die Angabe über die Genehmigung in der Praxissoftware der KV aus. „Mit dieser Maßnahme schaffen wir einen aus dem vergangenen Jahrhundert stammenden Anachronismus ab – nämlich die zusätzliche händische Erfassung und Prüfung von Daten, die sowieso von der Praxissoftware erfasst wird“, sagte Berling.
Beim Ärztemonitor 2012 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben 57 Prozent der befragten Ärzte und Psychotherapeuten angegeben, nicht ausreichend Zeit für ihre Patienten zu haben. Die Mediziner mit dem höchsten Verwaltungsaufwand waren in der Umfrage auch die unzufriedensten. „Bürokratiebelastung ist nach wie vor einer der wichtigsten Gründe, warum sich Ärzte und Psychotherapeuten nicht niederlassen wollen. Grund genug, den Bürokratieabbau konsequent anzugehen“, sagte Berling.
Der KV-Vize wies in diesem Zusammenhang auf die Broschüre „Anfragen von Krankenkassen, MDK und Anderen“ von Ärztekammer und KV Niedersachsen hin. Sie bietet Antworten auf die häufigsten Fragestellungen von Ärzten, wenn sie Anfragen oder Vordrucke von unterschiedlichen Akteuren erhalten oder Gutachten vielfältiger Art erstellen sollen. © hil/aerzteblatt.de

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