Ärzteschaft
FALK-KVen fordern schnelles Handeln gegen den Ärztemangel
Dienstag, 21. Januar 2014
Berlin – Viele Ansätze, die Versorgung zu verbessern, bietet der Koalitionsvertrag nach Auffassung der in der FALK-Kooperation miteinander verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Wirkliche Verbesserungen werde es aber nur geben, „wenn Lösungsansätze über klar definierte Maßnahmen konkretisiert und umgesetzt werden“, hieß es aus den vier KVen.
Für die FALK-Vorstände gehören dazu Änderungen in der Ausbildung der Fachärzte. „Die Politik muss verpflichtend vorschreiben, dass ein Teilabschnitt der Weiterbildung auch in Praxen niedergelassener Fachärzte erfolgt. Dies ist notwendig, da sich einige Weiterbildungsinhalte nur noch in ambulanten Einrichtungen erwerben lassen“, so die Vorstände. Angehende Fachärzte erhielten so auch einen Einblick in die Tätigkeit eines Niedergelassenen. Wichtig sei, dass die entsprechende Finanzierung dieses Weiterbildungsabschnittes gesichert sei.
Konkretisierungsbedarf sehen die Vorstände auch für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Arznei- und Heilmitteln. „Wir werden uns nur dann wie angestrebt mit den regionalen Krankenkassen einigen und den Arztberuf wieder attraktiver machen können, wenn die Versorgung der Patienten und nicht drohende Regresse im Vordergrund stehen“, hieß es aus den KVen.
Besseres Entlassmanagement notwendig
Außerdem fordern sie ein besseres Entlassmanagement von den Kliniken. „Die Krankenhäuser sind zu einem Entlassmanagement gesetzlich verpflichtet, setzen dies aber nicht um. Wenn die Krankenhäuser diese wichtige Aufgabe weiterhin ignorieren, fordern wir den Gesetzgeber auf, die Regeln zu verschärfen“, so die vier KVen.
Unabhängig vom Koalitionsvertrag sehen die FALK-Vorstände Handlungsbedarf beim ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Ärzte müssen die Strukturen für den Bereitschaftsdienst bislang aus ihrem Honorar finanzieren. „Das kann nicht sein. Da der Arzt keinen Einfluss darauf hat, wie viele Patienten am Wochenende den Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen, ist es unsinnig, die Vergütung aus dem Gesamtbudget zu nehmen“, hieß es aus den KVen. © hil/aerzteblatt.de
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.....wie wär's mit.....
...... durch Aufhebung des Einstellungsstopps für dt. Ärzte an den Krankenhäusern
.......durch Abschaffung der Hierarchie an den Krankenhäusern, was heißt, dass Assistenzärzte auch wie in anderen EU-Ländern bis zum Facharzt ausgebildet werden und anschließend Ihre Leistung und nicht den Titel bezahlt bekommen, sondern im Sinne von einer Selbstständigkeit im Krankenhaus. Wer viel schuftet, bekommt das, wie in anderen Berufen auch, bezahlt. Bezahlung anständiger Löhne im Nachtdienst.
....... durch Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen von den niedergelassenen Ärzten. Auch hier gilt, was geleistet wird, wird bezahlt.
2. Sofortige Aufhebung des NC. Personen mit einem NC sind nicht sozial kompetenter. Ganz im Gegenteil.....und wer bis zum 40igsten Lj. noch nie einen Hammer in der Hand hatte, braucht sich auch mit NC nicht zum Orthopäden ausbilden lassen.....

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