Politik
Palliativversorgung: Gerichtsstreit um die PKV-Erstattung
Dienstag, 28. Januar 2014
Witten – Die Angehörigen einer Verstorbenen in Witten haben jetzt deren private Krankenkasse auf die Übernahme der Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verklagt. Das Gericht wird in dem Verfahren voraussichtlich bald eine Entscheidung fällen. Die Erben einer Apothekerin, die in ihrer letzten Lebensphase vom Palliativnetz Witten betreut wurde, haben die Dortmunder Continentale Versicherung verklagt.
Noch zu Lebzeiten der Patientin hätte sich die Versicherung geweigert, die Kosten zu übernehmen, teilten das Pallativnetz Witten und Rechtsanwältin Henrike Korn von der Berliner Kanzlei für Gesundheitsrecht in einer gemeinsamen Pressemeldung mit. „Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung behauptete die Continentale mal, dass eine medizinische Notwendigkeit gar nicht bestanden habe, mal zweifelte sie die Fachkompetenz des betreuenden Palliativteams an, mal gibt sie vor, der Kostenerstattungsanspruch sei nicht fällig geworden, da man die vorgelegte Rechnung nicht habe prüfen können.“
Die Kasse habe vor Gericht sogar behauptet, „ich sei gar kein Arzt – Ich musste dort meine Approbationsurkunde vorlegen“, empörte sich der behandelnde Arzt, Matthias Thöns, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
„8,9 Millionen Menschen sind in Deutschland privat krankenversichert. Doch viele wissen nicht, dass sie keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für spezialisierte ambulante Palliativversorgung und stationäre Hospizversorgung haben. Die meisten privaten Krankenversicherungen tragen die Kosten nur auf freiwilliger Basis“, teilt die Deutsche Stiftung Patientenschutz mit. „Eine Kostenübernahme auf Kulanzbasis kann aber nicht mit einem Rechtsanspruch gleichgesetzt werden“, erklärt deren Vorstand Eugen Brysch.
Der Verbandsdirektor der privaten Krankenversicherung, Volker Leienbach, betont dagegen, dass die privaten Krankenversicherer in aller Regel diese Leistungen erstatteten, „wenn auch auf anderer rechtlicher Grundlage als bei Kassenpatienten. © Kli/aerzteblatt.de

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