Ärzteschaft
Zahnärzte wollen Kariesprophylaxe ab sechstem Lebensmonat
Freitag, 7. Februar 2014
Berlin – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben gemeinsam mit dem Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ), dem Deutschen Hebammenverband (DHV) und unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Greifswald ein neues Versorgungskonzept entwickelt. Ziel ist es, die Vorsorge und Therapie bei Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr zu verbessern. Das Konzept sieht deshalb vor, für Kleinkinder zwischen dem sechsten und 30. Lebensmonat drei systematische zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen einzuführen und im „gelben Heft für ärztliche Kinder-Untersuchungen zu dokumentieren.
Generell ist Karies nach Angaben der Zahnärzte bei Kindern und Jugendlichen stark zurückgegangen. Nur bei den Jüngsten bis drei Jahren gebe es keine Entwarnung. Säuglinge und Kleinkinder in Deutschland leiden nach Angaben der Initiatoren zu häufig unter Karies. Bereits bei Zwei- und Dreijährigen müssten Milchzähne gezogen oder Wurzeln gefüllt werde, sagte Christian Splieth, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde.
Ein besonderes Problem sei das Unwissen über Zahnpflege in sozial schwachen und bildungsfernen Elternhäusern. „Bisher sind zahnmedizinische Früherkennungsmaßnahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung erst ab dem 30. Lebensmonat vorgesehen – das ist eindeutig zu spät“, erklärte KZBV-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Eßer. Eine dental-präventive Betreuung durch den Zahnarzt sei vom ersten Milchzahn an wichtig. „Diese Versorgungslücke wollen wir mit unserem Konzept schließen“, so Eßer.
Den Initiatoren zufolge sei ein erklärtes Ziel des Konzeptes, allen Kindern die gleichen Chancen auf ein zahngesundes Leben zu eröffnen. „Im Jahr 2020 sollen 80 Prozent der 6-Jährigen kariesfrei sein“, verwies Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK.
In diesem Zusammenhang kündigte die Barmer GEK an, bundesweit zusätzliche Untersuchungen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verhandeln zu wollen. Verträge gibt es der Kasse zufolge schon in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Das bestehende Angebot richtet sich an Mädchen und Jungen von sechs bis 30 Monaten.
Kritik vom GKV-Spitzenverband
Hingegen hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf die Forderung der Zahnärzte nach einer Ausweitung der Kariesprophylaxe mit Unverständnis reagiert. „Glaubt man der einschlägigen Literatur, dann gibt es die eine, alles verändernde Maßnahme nicht, um frühkindliche Karies zu reduzieren“, erklärte Ann Marini, stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes.
Rivalisierende Konzepte verschiedener ärztlicher Professuren würden da nicht helfen. „Es geht um eine bessere Zusammenarbeit von Kinder- und Zahnärzten, nicht um einen Patienten- und Einnahmewettbewerb“, so Marini. Wichtig sei, dass Zahn- und Kinderärzte sich stärker als bisher vernetzen. Marini betonte zudem, dass die klassischen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 beim Kinderarzt bleiben sollten. „Gerade weil Karies bei kleinen Kindern kein durchgängiges Problem ist, sondern nur bei bestimmten Elterngruppen auftritt“, machte die Pressesprecherin deutlich. © hil/aerzteblatt.de

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