Ärzteschaft
VV-Vorsitzende plädieren für ein einheitliches System der Kassenärztlichen Vereinigungen
Mittwoch, 19. Februar 2014
Köln – Vorsitzende der Vertreterversammlungen (VV) von 13 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben sich am vergangenen Freitag für ein einheitliches KV-System ausgesprochen. Angesichts der jüngsten Auseinandersetzungen zwischen Haus- und Fachärzten im Vorstand und in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bekannten sich die VV-Vorsitzenden zu zehn Grundpositionen des KV-Systems.
Zu diesen Grundpositionen gehöre neben der Freiberuflichkeit von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten der Anspruch, dass KVen im gesetzlichen Auftrag ihre Mitglieder gemeinsam und einheitlich unabhängig von der Zuordnung zu einem Versorgungsbereich vertreten. Die KVen könnten die Interessen von Ärzten und Psychotherapeuten jedoch nur dann sinnvoll vertreten, wenn sich deren Organe offen und gemeinsam mit den Grundsatzfragen der ambulanten Versorgung und deren Weiterentwicklung, auch im Kontext der ambulant-stationären Zusammenarbeit auseinandersetzten.
Bei versorgungsbereichs- und sektorübergreifenden Entscheidungen seien die zuständigen Gremien dem Interessenausgleich der Betroffenen verpflichtet. Darüber hinaus weisen die Unterzeichner darauf hin, dass die Organisationsstruktur von KBV und KVen gewährleisten muss, dass alle ärztlichen und psychotherapeutischen Interessen gleichberechtigt einfließen. Mandatsträger des KV-Systems müssten sich als Repräsentanten aller KV-Mitglieder deshalb frei von Bindungen an Berufsverbände und deren Partikularinteressen halten.
Über diese Grundpositionen sollen am 28. Februar die Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung abstimmen. Sie wählen an diesem Tag außerdem den Nachfolger von Andreas Köhler. Der KBV-Vorstandsvorsitzende, der dort die fachärztlichen Interessen vertritt, hatte im Januar aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt angekündigt.
Die zehn Grundpositionen der Vorsitzenden der 13 KVen, die am 28. Februar bei der KBV-Vertreterversammlung in Berlin zur Abstimmung stehen:
1. Das KV-System steht uneingeschränkt für die Freiberuflichkeit des Arztes und Psychotherapeuten ein.
2. Die Interessen von angestellten Vertragsärzten und -psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung werden gleichberechtigt neben denen der selbständig tätigen Ärzte vertreten.
3. KVen vertreten im gesetzlichen Auftrag ihre Mitglieder gemeinsam und einheitlich unabhängig von der Zuordnung zu einem Versorgungsbereich.
4. Die Interessen von Vertragsärzten und -psychotherapeuten sind im KV-System gleichberechtigt.
5. Das KV-System organisiert eine gemeinsame, flächendeckende ambulante Versorgung im gesetzlichen Sicherstellungsauftrag. Hierzu muss die Zusammenarbeit der Versorgungsebenen weiter gefördert werden.
6. Sinnvolle Interessenvertretung der KVen bedeutet die offene und gemeinsame Auseinandersetzung mit den Grundsatzfragen der ambulanten Versorgungsstruktur und deren Weiterentwicklung, auch im Kontext der ambulant-stationären Zusammenarbeit.
Bei versorgungsbereichs- und sektorübergreifenden Entscheidungen sind die zuständigen Gremien dem Interessenausgleich der Betroffenen verpflichtet.
7. Die Organisationsstruktur von KBV und KVen muss gewährleisten, dass alle ärztlichen und psychotherapeutischen Interessen gleichberechtigt einfließen.
8. Berufsverbände / freie Arztverbände sind wichtige Interessenvertretungen ihrer Mitglieder. Alle Entscheidungsebenen des KV-Systems arbeiten eng mit ihnen zusammen. Die Mandatsträger des KV-Systems halten sich als Repräsentanten aller KV-Mitglieder frei von Bindungen an verbandliche Partikularinteressen.
9. Selektivverträge sind eine sinnvolle Ergänzung zum Kollektivvertrag, in denen neue Konzepte vor der Übernahme in die Regelversorgung erprobt werden können.
10. Disparitäten in der Vergütung zwischen den Fachgruppen bedürfen der ständigen Überprüfung. Dies schließt auch Anpassungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) ein.
Unterzeichner der zehn Grundpositionen sind Astrid Bühren und Dolf Hufnagl, beide stellvertretende VV-Vorsitzende der KV Bayerns, Dolf Hufnagl, Jochen Treisch, VV-Vorsitzender KV Berlin, Jens-Uwe Köhler, Vize-Präsident der VV der KV Brandenburg, Dirk Heinrich, VV-Vorsitzender der KV Hamburg, Eckhard Starke, stellvertretender VV- Vorsitzender der KV Hessen, Karsten Bunge, stellvertretender VV-Vorsitzender der KV Mecklenburg-Vorpommern, Frank Bergmann, VV-Vorsitzender der KV Nordrhein, Olaf Döscher, VV-Vorsitzender der KV Rheinland-Pfalz, Dirk Jesinghaus, VV-Vorsitzender der KV Saarland, Stefan Windau, VV-Vorsitzender der KV Sachsen, Michael Diestelhorst, stellvertretender VV-Vorsitzender der KV Sachsen-Anhalt, Christian Sellschopp, Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein und Andreas Jordan, VV-Vorsitzender der KV Thüringen.
Für eine einheitliche Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte unter dem Dach der KVen hatten sich Ende Januar bereits Vorstandsmitglieder aus acht KVen (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen und Rheinland-Pfalz) sowie der Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, und seine beiden Stellvertreter, Andreas Gassen und Stefan Windau, ausgesprochen.
In einer Denkschrift, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, kritisierten die Unterzeichner die Auseinandersetzungen zwischen Haus- und Fachärzten innerhalb der KBV-Vertreterversammlung und des Vorstandes als „zutiefst destruktiv“.
KBV und KVen seien die einzigen Organisationen, die für die Gesamtheit der ambulant tätigen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten sprechen könnten, hieß es dort. Strukturfragen der ambulanten Versorgung müssten immer Gegenstand gemeinsamer Abwägungen aller Beteiligten sein. „Unser Verständnis der Interessenvertretung ist darauf ausgerichtet, gute Arbeitsbedingungen für alle ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten zu erreichen“, schreiben die Unterzeichner. Dazu gehöre auch eine funktionierende Diskussionskultur.
Dagegen hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag Forderungen unter anderem aus dem Deutschen Hausärzteverband nach einer Trennung der Bereiche aufgegriffen. Dort heißt es, die Vertreterversammlungen der KVen und der KBV sollten künftig zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärzten bestehen, die eigenständig über ihre Belange entscheiden.
© HK/aerzteblatt.de

Neuanfang oder Kontinuität mit Andreas II.?
„Wir sind und bleiben die übergreifende Interessenvertretung der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Deutschland.
Wir sind und bleiben aber auch die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Versorgung mit ambulanten medizinischen Leistungen für alle Versicherten aufbauend auf der föderalen Struktur in sinnvoller Arbeitsteilung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sicher und gerecht organisiert.
Basis dafür ist und bleibt der Kollektivvertrag in einem sinnvollen Nebeneinander mit anderen Versorgungsverträgen."
PS:
Das Deutsche Ärzteblatt besteht seit 1872.
Herausgegeben wird es von der Bundesärztekammer und der KBV.
Es ist das "offizielle Organ der Ärzteschaft".

Piep, piep, piep - haben wir uns alle lieb?
"Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten stehen für eine ungeteilte KV, in der in den Organen und Gremien unabhängig von der Zugehörigkeit zu Versorgungsebenen ein gleichberechtigter und respektvoller Umgang miteinander gelebt wird." heißt es im vom Deutschen Ärzteblatt nicht mit abgedruckten Vorwort.
Ganz so, als gebe es keinen ebenso lücken- wie stümperhaften neuen Hausarzt-EBM mit der Pseudo-Drohkulisse möglicher Nachverhandlungen.
Als hätte es im Spätherbst 2013 keine Abwahlanträge gegen den KV-Vorstand gegeben.
Als hätte es niemals kontroverse, turbulente Vertreterversammlungen gegeben.
Als hätte es keinen grob fahrlässigen, völlig verharmlosenden Umgang mit dem PROGNOS-Gutachten des Spitzenverbands Bund (SpiBu) der GKV-Kassen gegeben.
„Die zehn Punkte stehen in der KBV-Vertreterversammlung am 28. Februar zur Abstimmung. Die Unterzeichner würden eine möglichst breite Zustimmung aller Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV zu diesen zehn Punkten sehr begrüßen.“ Heißt es allzu unverbindlich unter
http://www.kvno.de/60neues/2014/pm_kv_vven/index.html
Zu Punkt 1. Das KV-System ist als juristisches Konstrukt einer Körperschaft Öffentlichen Rechts mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben betraut. Mit Budgetierung, Regressierung, Abstaffelung, Regelleistungsvolumina, Facharzt-dominierten Honorarverteilungsmaßstäben und f e h l e n d e r "pay for performance" sind die unter der Dienstaufsicht der Landesgesundheitsministerien stehenden Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) geradezu G a r a n t e n für die A u s h e b e l u n g der "Freiberuflichkeit des Arztes und Psychotherapeuten".
Wer die Worte "gleichberechtigt" (4x), "gemeinsam (3x) und einheitlich", "Zusammenarbeit" (2x) "dem Interessenausgleich . verpflichtet" usw. in einem 10-Punkte-Programm unterbringt, kann nicht gleichzeitig von "Disparitäten" und EBM-Verwerfungen sprechen. Auch ist die freiwillige Verpflichtung "Mandatsträger des KV-Systems halten sich als Repräsentanten aller KV-Mitglieder frei von Bindungen an verbandliche Partikularinteressen" reine Makulatur, wenn im selben Punkt 8. gefordert wird "Alle Entscheidungsebenen des KV-Systems arbeiten eng mit ihnen [Berufsverbände / freie Arztverbände] zusammen".
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Ohnehin zum Aussterben verurteilt...
Allgemeinärzte und hausärztliche Internisten sind Disziplinen ohne Zukunft.
Facharzt sein heißt in der Regel: Planbare Umsätze und Arbeitszeiten für mehrere Quartale im voraus, überschaubares Fachgebiet, Vereinbarkeit von Familie und Beruf...
Hausarzt sein heißt: Kaum planbare Arbeitszeiten, immer wieder unvorhersehbar unbezahlte Mehrarbeit, ungewisse Umsätze, nicht planbare Mehrarbeit für das Personal, Gefahr existenzbedrohender Regresse durch Weiterführung fachärztlicher Medikation, Unvereinbarkeit des Berufes mit einem geregelten Familienleben...
Nur ein Idiot wird heute noch Hausarzt!

Loser Hausärzte

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