Ärzteschaft
Organspende: Windhorst verweist auf hohe Standards in der Hirntoddiagnostik
Freitag, 21. Februar 2014
Münster – In der Debatte um die Hirntoddiagnostik hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) die hohe Bedeutung richtlinienorientierter Verfahren und systematischer Kontrollen bei der Feststellung eines Hirntods erneut unterstrichen. „Die medizinisch-ethische Basis für die Organspende ist und bleibt der sicher diagnostizierte Hirntod. Wenn an dem System der Beurteilung des Hirntods in der Bevölkerung Zweifel bestehen, müssen wir diese ernst nehmen und aufklären“, sagte ÄKWL-Präsident Theodor Windhorst.
Er verwies vor diesem Hintergrund auf die Ende 2012 beschlossenen Änderungen zum Transplantationsgesetz, die an 95 Prozent der NRW-Kliniken vorhandenen Transplantationsbeauftragten sowie hohe Sicherheitsstandards in der Hirntoddiagnostik. So beginne die Hirntoddiagnostik erst, wenn der Ausfall der Hirnfunktion nicht mehr umkehrbar sei, lebensverlängernde Maßnahmen gestoppt oder ein Organspende-Prozess eingeleitet werde.
Die Untersuchung werde laut Transplantationsgesetz jeweils von zwei dafür qualifizierten und neutralen Ärzte-Teams durchgeführt, die weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt seien. Darüber hinaus überprüfe die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Einhaltung der Richtlinien zur Organspende sowie die korrekte Protokollierung des Hirntods. Sie sei auch für die Entsendung des Entnahmeteams verantwortlich.
„Wir haben gut geschulte Transplantationsbeauftragte in den Kliniken. Wir haben ein Mehr-Augen-Prinzip bei der Transplantation und wir haben die Kontrollen der Deutschen Stiftung Organtransplantation“, betonte Windhorst. Dieses Mehr-Augen-Prinzip sorge für Sicherheit und verhindere Fehlbeurteilungen. Umso wichtiger sei es, das gesamte strukturierte Verfahren in den Kliniken konsequent und korrekt anzuwenden. So werde die Sicherheit der Organspende gewährleistet und das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende gestärkt. © hil/aerzteblatt.de

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