Politik
„Pille danach“: Gröhe will Länder umgehen
Sonntag, 23. Februar 2014
Frankfurt/Berlin – Im Streit über die Rezeptpflicht für die sogenannte Pille danach hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bislang noch kein neues Verfahren eingeleitet. Dies erklärte eine Ministeriumssprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Sie bezog sich damit auf einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Samstag.
Die Zeitung hatte unter Berufung auf ungenannte Quellen in Gröhes Ministerium gemeldet, dass der Minister plane, dem Bundesrat alte Entwürfe, die bislang zusammen mit der Aufhebung der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ in Kraft treten sollen, neu vorzulegen. Der Bundesrat hatte im November dafür gestimmt, die Verschreibungspflicht für das Notfallkontrazeptivum mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aufzuheben.
Gröhe könne aufgrund des Bundesratsbeschlusses mehrere Verordnungen der EU zu anderen Themen der Gesundheitspolitik nur in Kraft setzen, wenn er die Rezeptpflicht für das Notfallkontrazeptivum aufhebe. Eine Neuvorlage hätte demnach zum Ziel, die EU-Vorgaben ohne die Länderforderung nach Freigabe der „Pille danach“ beschließen zu lassen.
Ein Expertenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte im Januar empfohlen, den Rezeptzwang für das Präparat aufzuheben. Die SPD ist für die rezeptfreie Abgabe der Pille, die Union dagegen. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) sagte der Zeitung, die Mehrheit der Länder habe für die Verschreibungsfreiheit der „Pille danach“ gestimmt. „Deshalb gibt es für mich keinen Grund, zu einer anderen Einschätzung zu kommen.“ Über das weitere Vorgehen entscheide der Bundesrat, „wenn die Bundesregierung die Verordnung vorlegt“.
Die Bundesärztekammer hatte dagegen davor gewarnt, die die Rezeptpflicht aufzuheben. „Da geht es nicht einfach, dass man eine Pille über den Tresen der Apotheke schiebt. Wir möchten den großen Vorteil des deutschen Gesundheitssystems wahren, dass man in einem Gespräch mit einem Arzt eine kompetente Beratung bekommt, wie so etwas auch für die Zukunft verhindert werden kann“, hatte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, betont.
Laut Darstellung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung steht die Bundesregierung unter Druck, weil sie die gesundheitspolitischen Verordnungen der EU noch nicht umgesetzt hat. Die EU habe die Regierung bereits abgemahnt, weil diese eine im Oktober ausgelaufene Frist hatte verstreichen lassen. Am 27. Januar seien zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet worden. © kna/EB/aerzteblatt.de

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