Ausland
Preisbindung gilt auch für EU-Versandapotheken
Mittwoch, 26. Februar 2014
Karlsruhe – Versandapotheken im EU-Ausland dürfen keine hohen Rabatte für rezeptpflichtige Arzneimittel geben. Die deutsche Preisbindung können ausländische Versandapotheken auch nicht dadurch vermeiden, dass sie die Arzneimittel über eine Apotheke in Deutschland ausliefern, wie am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. (Az: I ZR 77/09)
Für verordnungspflichtige Arzneimittel gelten in Deutschland feste Preise. Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen Apotheken ihren Kunden daher allenfalls geringe Rabatte oder Geschenke im Wert von nicht mehr als einem Euro gewähren.
Die in den Niederlanden ansässige Europaapotheke Venlo hatte ihren Kunden einen Rabatt von mindestens 2,50 Euro pro verordneter Packung versprochen. Dagegen klagten ein Apotheker, die Wettbewerbszentrale sowie der Bayerische Apothekerverband. Weil inzwischen die Preisbindung auch für Auslandsapotheken gesetzlich festgeschrieben ist, haben die Beteiligten diesen Streit für erledigt erklärt.
In einem weiteren Fall konnten Kunden einer Versandapotheke in den Niederlanden Arzneimittel mit einem Preisnachlass von zehn Prozent in deutschen Apotheken bestellen und dort meist einen Tag später abholen. Auch das ist unzulässig, weil so lediglich die Preisbindung umgangen werden soll, urteilte der BGH. © afp/aerzteblatt.de

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