Politik
Neue Beweisanträge: Prozess gegen Göttinger Transplantationschirurgen verlängert sich
Freitag, 28. Februar 2014
Köln – Der Prozess gegen einen ehemals am Universitätsklinikum Göttingen beschäftigen Transplantationsmediziner wird länger dauern als bislang geplant. Ursprünglich hatte das Landgericht Göttingen ab Prozessbeginn im August letzten Jahres 42 Verhandlungstage angesetzt: bis Mai dieses Jahres. Nun sind neun zusätzliche Verhandlungstermine bis in den Juli hinein anberaumt worden, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Die Beweisaufnahme sei sehr aufwendig, es gebe neue Anträge.
Dem 46jährigen Viszeralchirurgen wird Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen vorgeworfen, weil Patienten entgegen medizinischer Indikationen Lebern transplantiert worden, und sie als Folge der Transplantationen gestorben seien. Der Angeklagte äußerte vor Gericht, die Organübertragungen seien gerechtfertigt gewesen, es handele sich um anschließend „schicksalshaft tödliche Verläufe“. In einer Zwischenbilanz des Verfahrens im Dezember zu diesen „Indikationsfällen“ sah die VI. Große Strafkammer am Landgericht in einem Fall den dringenden Verdacht auf fahrlässige Tötung gegeben.
Versuchter Totschlag in elf Fällen ist ein weiterer Tatvorwurf: Manipulationen der Warteliste zugunsten eigener Patienten hätten dazu geführt, dass andere, dringlichere Patienten bei der Organvergabe übergangen worden und möglicherweise gestorben seien.
Vorwurf „wahrheitswidrige Aufklärung“
Nun hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitere Beweisanträge zu den Indikationsfällen gestellt. Sie möchte Aussagen von Patienten in den Prozess einbringen, die belegen sollen, dass Patienten wahrheitswidrig informiert und Risiken der Organübertragung heruntergespielt worden seien. So habe ein Patient mit primär sklerosierender Cholangitis (PSC), einer chronischen cholestatischen Lebererkrankung, berichtet, der Arzt habe im persönlichen Gespräch mitgeteilt, mögliche Abstoßungen seien problemlos behandelbar und die Überlebenschancen nach Transplantation lägen bei 90 bis 95 Prozent.
Ein Verteidiger bezog sich dabei auf Daten der Charité Berlin, nicht auf die Ergebnisse in Göttingen. Im Zeitraum zwischen 2009 und 2011, in dem der Arzt die Abteilung Transplantationschirurgie leitete, lagen die Überlebensraten teilweise offenbar niedriger. Der Patient ist inzwischen an einer Tumorerkrankung gestorben, Folge der PSC, die der Angeklagte habe verhindern wollen.
Patienten von der Warteliste genommen
Staatsanwältin Hildegard Wolff beantragte bei der Verhandlung am 10. Februar, weitere ehemalige Patienten des Angeklagten als Zeugen vor Gericht anzuhören. Sie seien nach ihrem Verständnis „pro forma“ auf die Warteliste gekommen, hätten eine Transplantation aber abgelehnt und fühlten sich heute gut. Bei ihnen sei ebenfalls unzureichend über Nutzen und Risiken aufgeklärt worden, sagte Wolff.
Die Verteidigung hat schon vor einiger Zeit Strafanzeige gegen die Universitätsmedizin Göttingen wegen Verdachts auf Tötungsdelikte gestellt, da der Nachfolger des Angeklagten einen großen Teil der zuvor für eine Lebertransplantation gelisteten Patienten wegen fehlender Indikation von der Warteliste hatte nehmen lassen.
Die meisten dieser Patienten hätten die Abmeldungen nachvollziehen können, sagte ein Vorstandsmitglied der UMG zum Deutschen Ärzteblatt. Viele seien weiterhin in ambulanter Betreuung bei der UMG. Die in die Transplantationsmedizin involvierten Abteilungen seien den Empfehlungen externer Gutachter folgend neu strukturiert und auch personell verändert worden. © nsi/aerzteblatt.de

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