Ärzteschaft
Nordrhein: Kammerversammlung weist auf Petition gegen Tarifeinheit hin
Montag, 10. März 2014
Düsseldorf – Die Kammerversammlung der nordrheinischen Ärzte hat sich am vergangenen Wochenende gegen die sogenannte Tarifeinheit gewandt. Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll die Tariffähigkeit der Berufs- und Fachgewerkschaften ausgehebelt und durch das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ ersetzt werden, hieß es aus der Versammlung.
Die Delegierten riefen darum alle Ärzte, aber auch übrige Bürger dazu auf, sich an der Online-Petition „Rettet die Gewerkschaftsfreiheit – Kein Streikverbot per Gesetz!“ über www.freie-gewerkschaften.de zu beteiligen. Die Online-Petition wende sich „gegen diesen freiheitswidrigen Anschlag auch auf die Selbstständigkeit des Arztberufes, gegen den sich die Ärzteschaft nur geschlossen wehren kann“, so die Kammer-Delegierten.
Unterschiede in der ambulanten ärztlichen Vergütung aufheben
In einer weiteren Entschließung fordern sie, unbegründete Unterschiede in der ambulanten ärztlichen Vergütung aufzuheben. „Die nordrhein-westfälischen Beitragszahler haben ein Recht darauf, dass ihre Kassenbeiträge nicht in andere Länder umgeleitet werden“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Obwohl die Versicherten in Nordrhein-Westfalen den gleichen Beitragssatz zahlten wie anderen Versicherte im Bundesgebiet, seien Nordrhein und Westfalen seit Jahren bei der Vergütung je Versichertem benachteiligt.
Fallpauschalensystem reformieren
Um die Finanzierung der Kliniken dreht sich eine weitere Entschließung der nordrheinischen Ärzte: Sie fordern den Bundesgesetzgeber auf, das Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und Universitätskliniken umfassend zu reformieren. Hintergrund sind Prognosen, wonach im vergangenen Jahr jede zweite Klinik mit einem Defizit abgeschlossen haben könnte. Die Kammerversammlung fordert, die aktuelle Kostenentwicklung in den Krankenhäusern realistisch zu erfassen und bei der Vergütung zu berücksichtigen.
„Extremkostenfälle müssen sachgerecht abgerechnet werden können. Die sichere Versorgung der Bevölkerung in strukturschwachen Gebieten ist durch Vergütungszuschläge zu gewährleisten. Krankenhausträger und Kostenträger sollen die Möglichkeit erhalten, in regionalen und lokalen Verhandlungen dem spezifischen Versorgungsbedarf vor Ort gerecht zu werden“, so die Delegierten. Wichtig sei außerdem, die Tarifsteigerungen für Ärzte und Angehörige der Gesundheitsfachberufe vollständig zu refinanzieren. Außerdem müsse das Land seinen Aufgaben bei den Krankenhausinvestitionen besser nachkommen.
Jede Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen
Die Kammerversammlung appellierte an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, „jede Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen“. Angesichts der seit Jahresbeginn wieder aufgeflammten öffentlichen Diskussion über die Sterbehilfe bekräftigten die Delegierten in Düsseldorf ihre Haltung, dass Ärzte aus berufsethischen Gründen nicht an Selbsttötungen mitwirken und nicht dazu gesetzlich verpflichtet werden dürften.
„Ärzte treten für eine Kultur der Zuwendung und des Gesprächs mit dem Patienten ein, auch und gerade in scheinbar aussichtslosen Situationen“, sagte Henke. Eine organisierte Ermutigung zur Selbsttötung könne zu einem gesellschaftlichen Klima beitragen, in dem sich schwerkranke, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zur Selbsttötung gedrängt fühlen könnten, so der Kammerpräsident. © hil/aerzteblatt.de

ÄK Nordrhein auf "Mission" in Sachen Sterbehilfe
Dies löst nicht „nur“ Erstaunen aus, sondern entwickelt sich zum echten Ärgernis, zumal keiner beabsichtigt, die Ärzteschaft zur Suizidbeihilfe gesetzlich zu verpflichten!
Im Gegensatz zur BÄK mit ihrem ethischen Zwangsdiktat und den ihr folgenden Landesärztekammern nehmen die Befürworter der ärztlichen Suizidbeihilfe die Grundrechte sowohl der Patienten aber auch der Ärzte ernst! Insofern ist und bleibt es zuvörderst eine Gewissensentscheidung, da im Übrigen eine Fremdbestimmung durch Dritte – mithin also auch durch die Patienten – ausgeschlossen ist.
Auch die Ärztekammer Nordrhein sollte bemüht sein, in ihren kurzen Statements keine ethischen Nebelbomben zu zünden, sondern vielmehr durch entsprechenden Sachverstand Überzeugungsarbeit zu leisten. Hierbei steht außer Frage, dass auch die Grundrechte der eigenen Kolleginnen und Kollegen zu wahren sind und insofern möge die Ärztekammer externen Sachverstand einholen, da trotz der eindeutigen Rechtslage kein Erkenntnisgewinn bei der Kammer und der Mehrheit der Delegierten festzustellen ist.
Der parlamentarische Gesetzgeber ist aufgefordert, eine verfassungskonforme Regelung zu verabschieden, so dass über diesen Weg auch die Grundrechte der Ärzteschaft gewahrt werden, nachdem die BÄK und einige ÄK "kläglich versagt" haben!

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