Hochschulen
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Charité
Mittwoch, 12. März 2014
Berlin – Wegen der „geparkten“ Forschungsgelder in Millionenhöhe an der Berliner Charité ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. „Das Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Charité von Amts wegen ist eingeleitet worden“, sagte heute die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Silke Becker. Es bestehe der Verdacht eines Bilanzierungsdelikts. „Uns liegt dazu aktuell keine Information vor“, sagte Charité-Sprecher Uwe Dolderer. Vor kurzem war bekanntgeworden, dass die Charité nicht genutzte Drittmittel-Zuschüsse bereits beendeter Projekte auf Sonderkonten verwahrt hat.
Nach Medienberichten handelt es sich dabei um rund 40 Millionen Euro, das Universitätsklinikum spricht von Beträgen in zweistelliger Millionenhöhe. Wirtschaftsprüfer hatten diese seit Jahren geübte „Park-Praxis“ als Verstoß gegen das Haushaltsrecht kritisiert, als sie die Haushaltsaufstellung für 2013 prüften. Wissenschaftssenatorin und Charité-Aufsichtsratsvorsitzende Sandra Scheres (SPD) hatte daraufhin eine Tiefenprüfung und mehr Transparenz verlangt.
Indes verteidigte der Verband der Universitätsklinika Deutschlands die Praxis, nicht zweckgebundene Mittel wie die Programmpauschale als „Reserve“ für neue Vorhaben anzusammeln, die mangels Grundfinanzierung nicht umzusetzen seien. Dies werde an den hochschulmedizinischen Einrichtungen in Deutschland je nach Rechtsform, den lokalen Strukturen und Vorgaben unterschiedlich gehandhabt.
„Ein Wissenschaftssystem, in dem die Grundmittel gegenüber den Drittmitteln real ständig abnehmen, führt dazu, dass die Hochschulforschung am Tropf der Projektmittel hängt“, beklagte Verbandspräsident Ralf Heyder .
Der Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, Jürgen Mlynek, will nach Medienberichten die Zuschüsse für das von der Charité mitverantwortete Berliner Institut für Gesundheitsforschung bis zur Aufklärung der Vorwürfe einfrieren lassen. © dpa/aerzteblatt.de

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