Politik
DKG-Präsident: Feste Personalquoten sind Einstieg in den Ausstieg aus dem DRG-System
Freitag, 14. März 2014
Berlin – Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft hat sich beim 14. DRG-Forum in Berlin offen für eine grundlegende Reform des DRG-Systems gezeigt: „Wenn wir Sorge haben, dass dieses System Leistungen präferiert, die sich ökonomisch lohnen, und dafür im Gegenzug Dinge, die wir gesundheits- und versorgungspolitisch wollen, vernachlässigt werden, dann werden wir gemeinsam genau diese Diskussion führen müssen“, sagte Alfred Dänzer vor den gut 900 Krankenhausmanagern.
Wenn die Bundesregierung den Krankenhäusern feste Personalquoten für die Pflege vorschreiben wolle, so sei das in Ordnung, meinte Dänzer: „Aber das ist dann auch der Einstieg in den Ausstieg eines pauschalierenden Systems“. Es gebe Argumente dafür, dass das DRG-System jetzt in seinem Lebenszyklus so weit sei, „dass man darüber diskutieren muss, ob es in den nächsten zehn Jahren so in dieser Form 1:1 weitergeführt werden kann“. Es gebe schließlich genügend Staaten, in denen das DRG-System lediglich indirekt für die Budgetverhandlungen herangezogen würden. Vielleicht sei das auch für Deutschland ein gangbarer Weg.
Ähnliches hatte die Bundesärztekammer (BÄK) kürzlich vorgeschlagen: Während das System im Ausland meist nur indirekt für die Budgetverhandlungen herangezogen werde, sei es in Deutschland zu einem für das wirtschaftliche Überleben der Häuser maßgeblichen Bestimmungsfaktor geworden. „Wir müssen weg von der 100-Prozent-Fiktion“, so Rudolf Henke, Vorsitzender der BÄK-Krankenhausgremien, im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt.
Heute werde ja jedes Angebot, das man für bedarfsnotwendig hält, ausschließlich über Leistungen finanziert. Vorhaltung müsse aber gesondert finanziert werden. Die Bundesärztekammer fordert auch, ausreichende Ermessensspielräume für Krankenhäuser und Kostenträger bei den Budgetverhandlungen zu schaffen. Bei der Vergütung müsse die Sicherstellung der wohnortnahen Krankenhausbehandlung in strukturschwachen Gebieten ebenso berücksichtigt werden wie die Finanzierung von Extremkostenfällen. © JF/aerzteblatt.de

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