Politik
G-BA: Sanktionen für Krankenhäuser bei nicht ordnungsgemäßen Qualitätsberichten
Freitag, 21. März 2014
Berlin – Krankenhäuser müssen in ihren Qualitätsberichten künftig angeben, ob sie die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum Abschluss von Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen einhalten. Weichen die Krankenhäuser von diesen Empfehlungen ab, müssen sie die Leistungen angeben, für die sie in den Verträgen finanzielle Anreize gesetzt haben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern in Berlin beschlossen.
Zudem werden künftig diejenigen Krankenhäuser mit Sanktionen belegt, die ihrer Pflicht zur Veröffentlichung der Qualitätsberichte nicht nachkommen. „Wir haben erstmals eine Sanktionsregelung für nicht ordnungsgemäß abgelieferte Qualitätsberichte aufgenommen“, sagte das unparteiische G-BA-Mitglied Regina Klakow-Franck. Nicht ordnungsgemäß seien die Berichte vor allem dann, wenn die Träger nicht für jeden einzelnen Standort einen eigenen Bericht anfertigten.
Wer Qualitätsberichte erstmals nicht ordnungsgemäß abliefert, wird auf eine „Schwarze Liste“ gesetzt, die der G-BA einmal pro Jahr veröffentlicht. Beim zweiten Mal erhält das Krankenhaus einen Abschlag von einem Euro, beim dritten Mal einen Abschlag von zwei Euro auf jeden vollstationären Krankenhausfall. Nach drei Jahren will der G-BA die Wirksamkeit dieser Sanktionen überprüfen.
Klakow-Franck wies darauf hin, dass der G-BA den Krankenhäusern für das Berichtsjahr 2012 die Möglichkeit einräumt, ihre Qualitätsberichte später als gewöhnlich abzugeben. Grund sind die Neuregelungen für die Erstellung der Berichte, die der G-BA im vergangenen Jahr beschlossen hatte. Die Berichte müssen nun bis spätestens zum 4. Juli 2014 bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung eingegangen sein.
DMPs zu KHK und Diabetes Typ 1 aktualisiert
Darüber hinaus hat der G-BA gestern eine neue Richtlinie zur Erstellung von Disease-Management-Programmen (DMPs) erlassen. Der Gesetzgeber hatte dem G-BA zum 1. Januar 2012 die Kompetenz für die inhaltliche Ausgestaltung der DMP übertragen. Zuvor hatte der Ausschuss lediglich Empfehlungen an das Bundesgesundheitsministerium gegeben. Zudem hat der G-BA die DMPs zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit (KHK) und von Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert.
In die DMP KHK wurden dabei unter anderem Anforderungen an den Umgang mit Multimorbidität dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst sowie Hinweise zur Förderung von mehr körperlicher Aktivität aufgenommen. In der DMP Diabetes wurden Anforderungen an ärztliche Kontrolluntersuchungen, differenziert nach Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen, neu gefasst.
„Ein Schwerpunkt ist die Förderung der Eigeninitiative der Patienten“, so Klakow-Franck. „Die Umstellung der Ernährung, Rauchverzicht und mehr körperliche Bewegung tragen entscheidend zur Verbesserung der Prognose der chronisch kranken Patienten bei.“ © fos/aerzteblatt.de

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