Medizin
Obamacare-Printer: Kostengünstige Medikamente aus dem 3-D-Drucker
Dienstag, 1. April 2014
Washington – Ein wenig beachteter Bestandteil des Affordable Care Act („ObamaCare“) der US-Regierung ist das Angebot an Hausärzte, Medikamente in der Praxis selbst herzustellen. In Kalifornien verfügen viele Family Physicians bereits über einen als „Obamacare-Printer“ bezeichneten 3-D-Drucker, der 12 unterschiedliche Wirkstoffe in der gewünschten Dosierung in Tablettenform ausgibt. Drucker und Wirkstoffe werden mittlerweile auch im Internet angeboten.
Das von der indischen Firma Ranfaxy Laboratories Limited entwickelte Gerät wurde von der US-Arzneibehörde FDA bereits Anfang April letzten Jahres zugelassen. Die Auslieferung der Drucker verzögerte sich, da der Dachverband der Pharmazeutischen Industrie (PhRMA) zunächst Einspruch erhob. Das oberste US-Gericht entschied jedoch, dass die bisher erhältlichen Wirkstoffe Metamizol, Ibuprofen, Ramipril, L-Thyroxin, Amlodipin, Diclofenac, Pantoprazol, Simvastatin, Metformin, Torasemid sowie Placebo blau und Placebo weiß keine Patente verletzen. Pharmakokinetische Studien der FDA haben zudem gezeigt, dass die Bioverfügbarkeit sich nicht von der aus Markenprodukten unterscheidet. Kostspielige klinische Studien seien deshalb nicht erforderlich, befand die Behörde.
Die Kartuschen werden außer von Ranfaxy Laboratories inzwischen auch von chinesischen Firmen angeboten. Durch den Direktbezug über das Internet sind die Preise gering. Die US-Regierung konnte die Kostenerstattung für die Ärzte senken und ermuntert die Ärzte mittlerweile dazu, die Medikamente – gewissermaßen als Werbung – kostenlos abzugeben.
In Europa ist der Obamacare-Printer bisher nur in der Schweiz legal. In den meisten anderen Ländern, so in Deutschland, würde die Verwendung gegen die Arzneimittelgesetze verstoßen, die eine Selbstdispensation durch Ärzte ausdrücklich untersagen. Auch eine kostenlose Abgabe als Arztmuster ist nicht gesetzeskonform. Es ist allerdings ein offenes Geheimnis, dass Drucker und Kartuschen mittlerweile im Internet feilgeboten werden.
Die Preise der Wirkstoffe betragen oft nur ein Zehntel des Abgabepreises in der Apotheke. Auch die Printer sind für unter 500 Euro zu haben. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat ihre Mitglieder – in einem streng vertraulichen Schreiben – dieser Tage ausdrücklich davor gewarnt, die Geräte anzuschaffen. Sie droht Apothekern mit dem sofortigen Entzug der Lizenz.
Für deutsche Ärzte soll es demnächst möglich sein, den Obamacare-Printer einzusetzen. Die Bundesärztekammer plant ein Pilotprojekt, zu dem sich Ärzte ab sofort anmelden können. Die Teilnehmerzahl ist jedoch limitiert. Danach wird der Link geschlossen. Interessenten müssen ausreichende Englischkenntnisse (wegen der ebenfalls ausgedruckten US-Fachinformationen) nachweisen.
Der 3-D-Drucker ist im Prinzip in der Lage, weitere Wirkstoffe zu produzieren. Auf dem US-Markt wurden bereits Kartuschen mit dem Rheumamittel Etanercept, dem MS-Wirkstoff Interferon beta-1b und dem Krebsmittel Bevacizumab beobachtet. Die Drug Enforcement Administration (DEA) hob jüngst ein Drogenlabor in Albuquerque/New Mexico aus, wo die Droge „Crystal Meth“ in ungewöhnlich reiner Form herstellt worden war. In den Kellerräumen unterhalb einer Wäscherei waren nicht weniger als 1.000 Obamacare-Printer aufgereiht. In Deutschland wurden in diesem Zusammenhang jüngst die Firmenräume der Firma Madrigal Electromotive GmbH in Hannover durchsucht. © rme/aerzteblatt.de

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