Politik
Krankenkassen müssen die eGK bis Ende 2017 austauschen
Mittwoch, 18. Juni 2014
Berlin – Bis Ende 2017 müssen Krankenkassen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) flächendeckend austauschen. Denn dann läuft die Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik für die auf der Karte gespeicherten Sicherheitsschlüssel ab. Das gab die GKV-Spitzenverband-Vorsitzende Doris Pfeiffer vor Pressevertretern bekannt. So sollen bereits im Laufe des Jahres 2014 erste Versicherte die eGK der zweiten Generation mit neuer Verschlüsselungssoftware erhalten. Ende 2017 muss der Austausch abgeschlossen sein, da die Karten erster Generation dann ihre Gültigkeit verlieren.
Dabei haben laut GKV-Spitzenverband rund zwei von insgesamt 70 Millionen gesetzlich Versicherten noch nicht einmal die eGK erster Generation erhalten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht dagegen von über sechs Millionen Versicherten aus, die bislang keine Karte von ihrer Kasse bekommen haben. Es ist bei Weitem nicht der einzige Streitpunkt zwischen den Kassen und der Ärzteschaft bei diesem Mammut-Projekt.
So wirft der GKV-Spitzenverband der Ärzteschaft vor, die Einführung der Telematik-Infrastruktur zu behindern und mit dem KV-SafeNet sektorale Parallelstrukturen und -anwendungen aufzubauen. Volker Hansen, Vorsitzender des Verwaltungsrates beim GKV-Spitzenverband, forderte daher die Politik auf, verpflichtende Fristen zur Nutzung der Telematik-Infrastruktur festzulegen. „Lassen die Leistungserbringer die Fristen verstreichen, müsste dann eine Sanktionierung im Bereich der Abrechnung erfolgen“, sagte er.
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen warf dem GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung hingegen „Borniertheit“ vor. Der Verband habe sein Engagement vollkommen auf das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) fokussiert. Dabei diene dieses weder Patienten noch Ärzten, sondern sei eine reine Verwaltungsanwendung, die sich weder positiv auf die Versorgungqualität auswirke noch messbare Einsparungen bringe.
Bereits Mitte Mai haben Ärzteorganisationen, darunter Bundesärztekammer und die KBV, in einem offenen Brief gegen den Vorwurf der eGK-Blockade protestiert. Darin unterstrichen sie die Notwendigkeit einer sicheren Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen und der Entwicklung von medizinischen Anwendungen.
In der Tat haben Patienten bislang keinen unmittelbaren Nutzen von der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Daran wird sich vorerst auch nichts ändern. Erst ab 2018 soll es nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes medizinisch sinnvolle Anwendungen geben, etwa das Speichern von Notfalldaten oder die Übermittlung elektronischer Fallakten. Und das auch nur, wenn Kassen und Ärzte fortan an einem Strang ziehen. „Wenn die bestehenden Hemmnisse so weitergehen, dann ist auch dieser Zeitplan nicht zu halten“, befürchtete Christian Zahn, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes.
„Wir haben die Komplexität dieses Projekts unterschätzt“, gab Doris Pfeiffer zu. „Und ich glaube, das hat auch die Industrie getan.“ Pfeiffer äußerste erste Zweifel, dass die Partner-Unternehmen der Betreibergesellschaft gematik, „ihre großen Versprechen einhalten können“ und deutete damit an, dass die IT-Firmen offenbar Schwierigkeiten haben, die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß zu erbringen.
© ank/aerzteblatt.de

eGK austauschen...
Ist ja aber kein Problem, denn das zahlen ja die Versicherten.
Ich bin eingentlich Pazifist aber ich melde mich freiwillig, um diesen großkopferten Schreibtischtätern täglich die 12 zu tätovieren.
Das kann doch wohl nicht wahr sein, welche schon kriminelle Energie entwickelt wird um fremde Gelder zu verschleudern.

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