Ausland
EU-Länder können Arzneimittel gemeinsam einkaufen
Dienstag, 24. Juni 2014
Brüssel/Luxemburg – Minister aus 14 Staaten der Europäischen Union (EU) und die Europäische Kommission haben in Luxemburg eine gemeinsame Beschaffungsvereinbarung unterzeichnet, die es allen EU-Ländern ermöglicht, zum Beispiel Pandemie-Impfstoffe gemeinsam einzukaufen.
„Durch gemeinsame Beschaffungen können sich sowohl kleine als auch große Mitgliedstaaten besser auf künftige Gesundheitsbedrohungen vorbereiten: Sie werden in der Lage sein, ihre Bürger mit den notwendigen Arzneimitteln zu versorgen, welche sie unter besseren Bedingungen als in der Vergangenheit erhalten können“, hatte der EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg zuvor in Brüssel erklärt.
Die Staaten könnten leichter sicherstellen, dass Pandemie-Impfstoffe und Arzneimittel im Falle einer grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr in ausreichender Menge und zu einem angemessenen Preis verfügbar sind, so Borg. Er betonte, die gemeinsame Beschaffung gelte nicht nur für Impfstoffe sondern auch für „medizinische Gegenmaßnahmen für andere Infektionskrankheiten wie Botulismus, Milzbrand, Hepatitis B oder Polio.
Deutschland gehört nicht zu den ersten Ländern, die die Vereinbarung unterschreiben, hat aber angekündigt, dies zu tun. Auf Basis der gemeinsamen Beschaffungsvereinbarung kann jedes EU-Land den anderen Ländern einen Vorschlag zum gemeinsamen Kauf von Arzneimitteln unterbreiten. Bislang haben 27 EU-Länder ihre Absicht erklärt, das Abkommen zu unterzeichnen.
Die Forderung nach gemeinsamen Beschaffungsvereinbarungen geht auf Erfahrungen im Zusammenhang mit der H1N1-Influenzapandemie des Jahres 2009 zurück.
© hil/aerzteblatt.de

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