Politik
Keine private Krankenversicherung für Sozialhilfeempfänger
Donnerstag, 17. Juli 2014
Karlsruhe – Private Krankenversicherungen können nicht verpflichtet werden, Sozialhilfeempfänger in ihren Basistarif aufzunehmen. Die Betroffenen haben keinen generellen Anspruch auf solch eine Aufnahme, wie der Bundesgerichtshof (BGH) heute mitteilte. (Az. IV ZR 55/14)
Die seit zehn Jahren in Deutschland lebende Klägerin war als Asylbewerberin zunächst von der örtlichen AOK betreut worden. Da sie ab Mai 2012 Sozialhilfe bekam, forderte das zuständige Sozialamt sie auf, eine private Krankenversicherung zum Basistarif abzuschließen. Dies lehnte die beklagte Versicherung jedoch ab. Zu Recht, wie nun der BGH entschied. © dpa/aerzteblatt.de

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