Ärzteschaft
Neuer Vertrag zur Prävention von Alkoholmissbrauch in Westfalen-Lippe
Dienstag, 22. Juli 2014
Berlin/Dortmund/Hannover – Auf Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat die Kaufmännische Krankenkasse mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) einen Vertrag zur Prävention von Alkoholsucht geschlossen. Ziel ist, Patienten mit übermäßigem oder gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum zu identifizieren und zur Reduktion zu motivieren.
„Betroffene suchen in den meisten Fällen keine suchtspezifische Hilfseinrichtung auf, sondern konsultieren aufgrund der gesundheitlichen Folgeschäden ihrer Sucht häufiger den Hausarzt. Er spielt bei der Identifizierung gefährdeter Patienten die entscheidende Rolle“, erläutert Gerhard Nordmann, Zweiter Vorsitzender der KVWL. Der Hausarzt sei daher die Schlüsselfigur des neuen Vertrages.
Patienten, die an dem Vertrag teilnehmen, erhalten im ersten Jahr ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Hausarzt. Es folgen regelmäßige Kurzinterventionen. Bei Bedarf unterstützt der Hausarzt den Patienten außerdem bei Maßnahmen wie einem Entzug oder einer Rehabilitation. Ein Online-Coach und Informationsmaterial ergänzen das Angebot.
„Uns war daran gelegen, den Patienten einen niederschwelligen Zugang zur ärztlichen Betreuung sowie zu weiteren Hilfsangeboten anzubieten. Gleichzeitig stärken wir die zentrale Funktion des Hausarztes als Koordinator der Behandlung“, sagte Regina Feldmann, Vorstand der KBV.
Das neue Angebot richtet sich ab sofort an alle bei der KKH-Versicherten aus Westfalen-Lippe, bei denen ihr Hausarzt einen übermäßigen und gesundheitsschädlichen Alkoholkonsum festgestellt hat. Die Teilnahme am Vertrag ist für den Patienten unentgeltlich. Seitens der Ärzteschaft sind alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Hausärzte aus Westfalen-Lippe teilnahmeberechtigt, die über die Berechtigung „psychosomatische Grundversorgung“ oder die Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ oder den schriftlichen Nachweis über eine Schulung im „Motivational Interviewing“ verfügen.
Laut Epidemiologischem Suchtsurvey aus dem Jahr 2012 leiden etwa 7,4 Millionen Erwachsene in Deutschland unter einem Alkoholproblem – 1,77 Millionen gelten als alkoholabhängig. „Ich wünsche mir, dass der Vertrag auch in anderen Regionen und bei weiteren gesetzlichen Krankenkassen auf Interesse stößt“, betonte Feldmann daher. © hil/aerzteblatt.de

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