Politik
GKV-Spitzenverband hat 50. Preisverhandlung gemäß AMNOG geführt
Donnerstag, 31. Juli 2014
Berlin – Seit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahr 2011 wurden zwischen GKV-Spitzenverband und Herstellerfirma die Erstattungsbeträge von 50 neuen Arzneimitteln ausgehandelt beziehungsweise von der Schiedsstelle festgesetzt. Darauf hat der Spitzenverband gestern hingewiesen.
Je nach Ergebnis der Zusatznutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hätten die Erstattungsbeträge zwischen einstelligen Eurobeträgen und mehreren 10.000 Euro pro Jahr und Patienten gelegen. Allein für das Jahr 2014 seien auf diese Weise Einsparungen von bis zu 600 Millionen Euro möglich, hieß es.
Vor dem Inkrafttreten des AMNOG hatten die Hersteller die Preise für neue Arzneimittel frei bestimmen können. „Jahrzehntelang mussten die Krankenkassen selbst für Arzneimittel, die lediglich Molekülvarianten bestehender Präparate waren, überteuerte Preise bezahlen, ohne dass dies in der Patientenbehandlung einen Fortschritt darstellte“, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg. Heute zahlten die Kassen angemessene Preise für den jeweils belegten Zusatznutzen. Denn nicht mehr das Attribut „neu“ sei bei der Bewertung eines Arzneimittels entscheidend, sondern der nachgewiesene Zusatznutzen für die Patienten.
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Dass Deutschland nicht von neuen Arzneimitteln abgeschnitten worden sei, wie Kritiker vor Einführung des AMNOG prognostiziert hätten, zeige sich zudem dadurch, dass lediglich fünf Hersteller ihre Arzneimittel nicht auf dem deutschen Markt eingeführt hätten, nachdem der G-BA keinen patientenrelevanten Zusatznutzen attestiert habe.
Dem GKV-Spitzenverband zufolge entstammten etwas mehr als die Hälfte der 50 Arzneimittel aus den Bereichen Onkologie, Neurologie und Diabetologie. Speziell Krebsmittel nähmen mit mehr als 30 Prozent eine besondere Stellung ein. © fos/aerzteblatt.de

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