Ärzteschaft
Anteil der GKV-Honorare an den Gesamteinnahmen der Ärzte nur noch bei zwei Drittel
Freitag, 15. August 2014
Berlin – Nur mit den Honoraren der gesetzlichen Krankenversicherung können niedergelassene Ärzte kaum das Einkommen vergleichbar qualifizierter Ärzte im Krankenhaus erzielen. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI). Nur zwei Drittel des Jahresüberschusses der Vertragsärzte stammen der Studie zufolge aus der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten. Der Rest stamme aus der Behandlung von Privatpatienten, aus Gutachtertätigkeiten sowie anderen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert würden.
ZI-Geschäftsführer Dominik von Stillfried warf dem GKV-Spitzenverband „Trittbrettfahrerei“ vor: „Der vom Verband zitierte Jahresüberschuss von durchschnittlich 166.000 Euro je Praxisinhaber werde von den gesetzlichen Krankenkassen so nicht finanziert.“ Johann-Magnus von Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, hatte im Vorfeld der Honorarverhandlungen für 2015, die am Mittwoch in Berlin beginnen, darauf hingewiesen, dass der durchschnittliche Reinertrag eines Praxisinhabers seit 2007 um 17 Prozent auf mehr als 160.000 Euro gestiegen sei.
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Im ambulanten Bereich fehlen fünf Milliarden Euro
Berlin – Eine Unterfinanzierung von rund fünf Milliarden Euro in der ambulanten Versorgung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) errechnet. „Das ist nicht die Forderung, mit der wir in die anstehenden Honorarverhandlungen für 2015 gehen“, sagte der KBV-Vorsitzende, Andreas Gassen.
Dem ZI zufolge ist aber der Anteil der GKV-Leistungen in diesem Zeitraum nur um 13 Prozent gestiegen. Zudem müsse man den „notwendigen und politisch gewünschten Einmaleffekt im Jahr 2008“ berücksichtigen. Damals hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss einen erheblichen Anpassungsbedarf der Vergütung festgestellt. Die GKV-Einnahmen je Arzt stiegen in der Folge um durchschnittlich zehn Prozent. „Hiermit sollten vor allem Vergütungslücken aus der Vergangenheit kompensiert werden“, betonte von Stillfried.
Bis zu diesen Anpassungen hatten die niedergelassenen Ärzte fast jede dritte Leistung für gesetzlich Krankenversicherte ohne Bezahlung erbracht. Ohne diesen vom Gesetzgeber veranlassten Einmaleffekt wären die GKV-Einnahmen je Arzt zwischen 2007 und 2011 insgesamt lediglich um drei Prozent gestiegen. „Die notwendige Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung wird ohne sachgerechte Entwicklung der Vergütung nicht gelingen“, sagte von Stillfried. © EB/mis/aerzteblatt.de

Zahlen öffentlich geht auch anders
"Ein Düsseldorfer Facharzt, der sich inzwischen aus der Kassenversorgung verabschiedet hat, gewährte mir einen Blick in seine Finanzbuchhaltung der vergangenen 15 Jahre. Stets hatte er pro Quartal etwa die gleiche Anzahl an Patienten. Wurden ihm dafür vor 15 Jahren im Schnitt 85.000 D-Mark überwiesen, so erhielt er nach Währungs-Umstellung noch 37.000, dann 31.000, irgendwann war er bei unter 25.000 Euro im Quartal und beschloss, nicht mehr mitzuspielen. „Ich kann keine Patienten fachgerecht für 13,50 Euro behandeln“, sagt er.
Quelle: FOCUS-Online, 19.12.2013,
„Ware Patient: Wenn Ärzte wie am Fließband arbeiten“

Zahlen für die Öffentlichkeitsarbeit?

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