Ärzteschaft
Kinder- und Jugendärzte fordern Verbot von rituellen Verstümmelungen
Freitag, 12. September 2014
KöLn – Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat den Vorstoß der Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle zur Legalisierung der Klitorisvorhautbeschneidung scharf kritisiert. Im Vorfeld des 70. Deutschen Juristentages Ende September in Hannover hat Hörnle unter anderem die These veröffentlicht, „dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter ‚verstümmeln‘ zu fassen sind“. Dies sei nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen), so Hörnle.
Dazu entgegnete der BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann: „Eine solche Argumentation, bei der frei nach dem Motto ‚Gleiches Recht für alle‘ körperliche Gewalt an Mädchen durch Gewalt an Jungen gerechtfertigt wird, ist an Zynismus kaum noch zu überbieten.“ Kinder hätten verfassungsmäßig garantierte Rechte, zu diesen Rechten gehöre auch das Recht auf Schutz vor Gewalt. „Die Resolution der Vereinten Nationen erlaubt keine Art von Beschneidungen an Mädchen und Frauen“, so der Präsident. Sei ein Arzt an einem solchen Eingriff beteiligt, so könne dieser auch standesrechtlich belangt werden.
„Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Jungen und Mädchen gleichermaßen vor Genitalverstümmelung geschützt werden“, sagte Hartmann. Weder Tradition noch Religion dürften dazu führen, dass an den Genitalien von minderjährigen, nicht einwilligungsfähigen Mädchen oder Jungen ohne medizinische Indikation herumgeschnitten wird.
„Menschenrechtsverletzungen bleiben Menschenrechtsverletzungen, auch wenn sie aus rituellen Gründen begangen werden“, veriwes der Verbands-Chef. Es sei Zeit, dass das 2012 erlassene "Beschneidungsgesetz" novelliert werde. Der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass rituelle Verstümmelungen uneingeschränkt weder an Mädchen, noch an Jungen vorgenommen werden dürfen, forderte er. © hil/aerzteblatt.de

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