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Politik

Ethikrat: Offene Fragen in der Stammzellforschung

Montag, 15. September 2014

Berlin – Der Deutsche Ethikrat sieht Klärungsbedarf hinsichtlich künstlich erzeugter Keimzellen und Embryonen. Die jüngsten Entwicklungen der Forschung hätten weit­reichende ethische und rechtliche Fragen insbesondere im Zusammenhang mit zwei möglichen Anwendungsbereichen neuer Stammzelltechniken ergeben, so der Rat.

Der erste Bereich betrifft das Klonen von Menschen mittels Zellkerntransfer oder unter Verwendung von induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen). Dem Ethikrat zufolge erhöht sich in Anbetracht aktueller Forschungsergebnisse die Wahr­schein­lichkeit, dass auch das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken künftig zumin­dest technisch möglich wird. Der zweite Bereich betrifft die Verwendung von Keimzellen, die aus iPS-Zellen gewonnen wurden.

Dem Ethikrat zufolge ist es nicht auszuschließen, dass künftig versucht wird, diese Technik auch beim Menschen zu Fortpflanzungszwecken einzusetzen, und zwar auch in Konstellationen, bei denen auf natürlichem Wege keine Fortpflanzung möglich ist. So könnten gleichgeschlechtliche Paare versuchen, mit beiden Elternteilen genetisch verwandte Kinder zu erzeugen. Denkbar wäre sogar die Vereinigung künstlich herge­stellter männlicher und weiblicher Keimzellen von ein und demselben Individuum.

Der Ethikrat fordert in diesem Zusammenhang zunächst präzisere und vereinheitlichte Legaldefinitionen für die einschlägigen Gesetze, insbesondere für die Begriffe Embryo und Totipotenz. Er empfiehlt des Weiteren, die aus den neuen technischen Möglichkeiten zur Keimzellgewinnung resultierenden ethischen Fragen zu erörtern.

Der Ethikrat hegt nicht nur Bedenken bezüglich der medizinischen Sicherheit und mög­licher Auswirkungen auf die Nachkommen, sondern fordert eine öffentliche Diskussion zum Verhältnis der Generationen zueinander sowie zur Bedeutung von Natürlichkeit und Künstlichkeit am Anfang des menschlichen Lebens. Dabei sei auch zu klären, was es bedeutet, wenn im Rahmen der Fortpflanzung sowohl der Modus der Verschie­den­geschlechtlichkeit als auch die Abstammung von zwei Personen aufgegeben würde.

Zugleich hat der Deutsche Ethikrat die Bedeutung des Verbots des reproduktiven Klonens von Menschen bekräftigt und empfohlen, dass Deutschland auf ein interna­tionales Verbot des Klonens zu Fortpflanzungszwecken hinwirkt. © hil/aerzteblatt.de

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