Ärzteschaft
Entlassmanagement: KBV fordert ausreichende Übergangsmedikation für Patienten
Mittwoch, 24. September 2014
Köln – Eine ausreichende Übergangsmedikation für Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Regina Feldmann, heute gefordert. Damit wendet sie sich gegen den Vorschlag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ein einheitliches Entlassrezept einzuführen.
Zwar seien sich KBV und ABDA einig, dass der Übergang zwischen Krankenhaus und ambulanter Weiterbehandlung für die Patienten optimiert werden müsse. Doch es sei nicht praktikabel, die Patienten unmittelbar nach ihrer Krankenhausentlassung mit einem Wirkstoffrezept in die nächstgelegene Apotheke zu schicken, erklärte Feldmann.
KBV fordert Übergangsmedikation durch das Krankenhaus
Die KBV fordert stattdessen eine Übergangsmedikation durch das Krankenhaus. „Die Klinik gibt dem Patienten die Medikamente für mindestens drei Tage mit und überbrückt damit Wochenenden und Feiertage. Gleichzeitig übermittelt sie unmittelbar dem behandelnden niedergelassenen Arzt schriftlich oder elektronisch die verschriebenen Wirkstoffe. Dieser stellt dann ein Folgerezept aus“, sagte Feldmann.
Wie im ambulanten Bereich müsse auch für die Entlassmedikation die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gelten. Das stelle sicher, dass die Arzneimittelverordnung ebenso wirtschaftlich erfolge wie in den Praxen niedergelassener Ärzte. „Gerade letzteres wird durch den Vorschlag der Apotheker nicht sichergestellt“, kritisierte Feldmann.
Apothekertag für enheitliches Entlassrezept
Der Deutsche Apothekertag hatte sich am 19. September für ein einheitliches Entlassrezept ausgesprochen. Es soll sicherstellen, dass Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin Arzneimittel benötigen, diese unkomplizierter erhalten als bisher. Im Alltag litten viele Patienten darunter, dass sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus zunächst einen niedergelassenen Arzt aufsuchen müssten, um sich auf der Grundlage des Arztbriefs aus dem Krankenhaus eine Verordnung ausstellen zu lassen, so die ABDA.
Das bereite vor allem ab Freitagmittag und bei eingeschränkter Mobilität Schwierigkeiten. Das Problem ließe sich nach Ansicht des Verbandes am einfachsten dadurch lösen, dass die Krankenhausärzte ein standardisiertes Entlassrezept auf Wirkstoffbasis ausstellen, das die Patienten dann in der Apotheke einlösen. Das Rezept, auf dem nur N1-Packungen verordnet werden dürften, berge auch Vorteile für die niedergelassenen Ärzte. Sie könnten die im Krankenhaus begonnene Therapie ohne Zeitdruck auf wirtschaftlichere Arzneimittel umstellen.
Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass die nicht von den niedergelassenen Ärzten verordneten Arzneimittel auch nicht deren Arzneimittelbudget zugerechnet würden, erklärte die ABDA. Um das Entlassrezept einzuführen, ist eine Gesetzesänderung erforderlich. © HK/aerzteblatt.de

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