Politik
Berliner Krankenhäuser streiten mit dem Medizinischen Dienst
Donnerstag, 2. Oktober 2014
Berlin – Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) hat den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Berlin-Brandenburg scharf kritisiert. Dieser vermittle in seinem Ende September erschienenen Jahresbericht 2013 den Eindruck, die Krankenhäuser rechneten vorsätzlich falsch mit den Krankenkassen ab. „Der vermittelte Eindruck, Krankenhäuser würden im beträchtlichen Maße zulasten der Krankenkassen falsch abrechnen, geht an der Realität vorbei und ist völlig falsch“, sagte der Geschäftsführer der BKG, Uwe Slama.
Der überwiegende Teil der MDK-Prüfungen bezieht sich nicht auf die sachlich-fachliche Abrechnungsprüfung, sondern auf medizinische Fragen. Laut Slama ist der häufigste Prüfgrund zum Beispiel die Streitfrage, ob ein Patient einen Tag früher hätte entlassen werden können. Hierbei sei aber klar, dass das Krankenhaus die Leistungen zweifelsfrei erbracht hat und die entsprechenden Kosten entstanden sind.
„Die angeblich falsch abgerechneten Fälle spiegeln daher nur die einseitige rückblickende Meinung des MDK-Arztes hinsichtlich einer Krankenhausrechnung wider“, hieß es aus der Krankenhausgesellschaft. Der behandelnde Arzt müsse jedoch am Krankenbett entscheiden, ob und wie lange der Patient wegen möglicherweise drohender Komplikationen im Krankenhaus bleiben sollte. „Wenn am Ende alles gut gegangen ist, kann der MDK-Arzt im Rückblick am Schreibtisch leicht behaupten, der Patient hätte einen Tag früher entlassen werden können“, so Slama.
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Er wies daraufhin, dass der MDK rund zwölf Prozent der Behandlungsfälle prüfe. Nehr als 95 Prozent der Klinikrechnungen blieben letztlich unbeanstandet. „Bei den restlichen Abrechnungsprüfungen stellt sich das DRG-Abrechnungsverfahren als hoch komplexes System dar, so dass sich zwangsläufig Interpretationsspielräume ergeben“, so Slama. © hil/aerzteblatt.de

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