Ärzteschaft
Viel Diskussionsbedarf beim Thema Sterbehilfe
Mittwoch, 15. Oktober 2014
Frankfurt/Berlin – Der Präsident der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) hat die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) scharf kritisiert. Beide Organisationen haben eine Sterbehilfe-Kampagne initiiert. Bestandteil sind unter anderem Großplakate, auf denen Prominente für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende eintreten. „Dass Hilfe zur Selbsttötung durch ansprechende Plakate und die Umschreibung ‚letzte Hilfe‘ werbewirksam zu etwas Schönem stilisiert wird, ist völlig realitätsfern“, erklärte LÄKH-Präsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach.
„Auch wenn Schauspieler, Liedermacher und andere Prominente in der Kampagne Tötung und (Beihilfe zur) Selbsttötung zum gesellschaftlichen Konsens zu erheben versuchen – Tötung bleibt Tötung, egal durch wen“, so der Kammerpräsident.
Gleichzeitig wendet sich von Knoblauch zu Hatzbach entschieden gegen den Vorschlag, Ärzten gesetzlich die Möglichkeit zu geben, Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten. „Unsere Aufgabe ist es, den Patienten zu helfen – die vermeintliche ‚letzte Hilfe‘ durch ein todbringendes Medikament gehört definitiv nicht dazu“, verwies der hessische Ärztekammerpräsident.
In dem Bestreben, Tötung auf Verlangen zu legalisieren, bürdeten die Befürworter des assistierten Suizids Ärzten die Verantwortung auf und ließen sie – wie auch immer eine bürgerliche Gesetzgebung aussehen möge – mit der Schuldfrage allein, kritisierte von Knoblauch zu Hatzbach. Bei der Forderung nach legalisierter Sterbehilfe werde die grundsätzliche Einstellung zum Leben berührt. „Dies ist weder der Stoff für eine Werbekampagne noch die Frage eines wie auch immer gearteten Kompromisses“, machte der Präsident deutlich.
Abgeordnetengruppe will Suizid-Beihilfe unter Bedingungen erlauben
Unterdessen will eine Abgeordnetengruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sowie die SPD-Fraktionsvizes Carola Reimann und Karl Lauterbach am Donnerstag offiziell neue Vorschläge in die Sterbehilfe-Diskussion des Bundestages einbringen. Wie die Welt am Mittwoch berichtet, hat die Gruppe in ihrem Positionspapier Bedingungen formuliert, unter denen sie eine ärztliche Beihilfe zum Suizid erlauben will.
Auch Renate Künast (Grüne) hat ihre Pläne zur Genehmigung von Sterbehilfe-Vereinen konkretisiert. Nötig sei lediglich, angesichts dieses relativ neuen Phänomens „einige Klarstellungen im Vereinsrecht vorzunehmen“, sagte die Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses der „Welt“. Man müsse „verdeutlichen, dass solche Vereine keine kommerziellen Interessen verfolgen dürfen“. Derzeit arbeite sie „mit Kollegen an entsprechenden Formulierungen“, so die Politikerin. © hil/kna/aerzteblatt.de

Die Kampagne bewirkt zum Glück bei vielen das Gegenteil...
GBS, DGHS und dieser internationale Atheistenverband IBKA als Träger lösen mit den Kampagnenbildern eher ein unangenehmes Gruseln aus als dass sie eine Zustimmung zum Kampagnenziel bewirken.
Auf den Bildern werden nämlich morbid stilisierte Gesichter von mehr oder weniger bekannten Promis gezeigt. Diese sind alle auf die gleiche Art frontal aufgenommen, kontrastverstärkt, in Schwarzweiß gehalten und werden ständig wiederholt. Die Augen sind stets geschlossen, die Minen ausdrucklos. Wenn man dort mitmacht, wirbt man also mit der serienmäßigen Darstellung von sich selbst als Toter.
Und besonders durch die häufige Wiederholung dieses immer gleichen, düsteren Motivs bekommt man ein Gefühl dafür, was diese Leute vorhaben:
Die Tötung von Menschen in großer Zahl.
Es ist erschütternd, was sich Atheisten und vermeintliche Pantheisten so ausdenken können. Giordano Bruno würde sich im Grabe umdrehen.
Viele Grüße
S.

Kammerpräsident auf "ethischen Irrwegen"!!!
Hier verkennt der Ärztekammerpräsident, dass zwischenzeitlich die ärztliche Ethik einen Wandel erfahren hat, wie sich nicht zuletzt in der Einstellung der Ärzteschaft zur Liberalisierung der Sterbehilferegelungen (auch) im ärztlichen Berufsrecht ablesen lässt, mal ganz davon abgesehen, dass renommierte Medizinethiker aus den eigenen Reihen für eine strikte Regelung mit Blick auf die Möglichkeit der ärztlichen Suizidassistenz votieren und letztlich auch gut begründen.
Angesichts der hohen Bedeutung der Freiheitsrechte im 21. Jahrhundert dürfte es zu „platt“ sein, an Hippokrates und/oder Hufeland erinnern zu wollen und zwar gerade auch in Kenntnis dessen, dass die Arztethik wesentliche Impulse von anderen Fachdisziplinen, u.a. der Rechtswissenschaften, erhalten hat. Überdies ist es wohl dem Mainstream geschuldet, dass auch Knoblauch zu Hatzbach von „Tötung auf Verlangen“ spricht; hier bedient er sich allgemeiner Klischees und macht sich noch nicht einmal mehr die Mühe, strikt zwischen Tötung auf Verlangen und Beihilfe zu differenzieren.
Mit Verlaub: Der „bioethische Hochdiskurs“ über die Liberalsierung der Suizidbeihilfe durch die Mitwirkung von Ärzten zeichnet sich vor allem durch die Unwissenheit der jeweiligen Diskutanten aus und es wird zunehmend unerträglich, mit welcher Ignoranz gerade Ärztefunktionäre es vermeiden, sich mit entsprechenden Sachargumenten auseinanderzusetzen.
Ich wage einfach mal die These, dass es nicht jedem Funktionär gegeben ist, die durchaus komplizierte Verfassungsrechtslage auch nur ansatzweise zu überblicken, geschweige denn hieraus die gebotenen und notwendigen Schlüsse aufgrund einer sorgfältigen Analyse zu ziehen. Verfassungsrecht verkommt nicht zur „Philosophie“, sondern auch als Vorlage für „ethische Sonntagsreden“, in dem man/frau sich ganz artig der „Würde des Menschen“ bedient und alle beteuern, „nur“ das Beste für die schwersterkrankten und sterbenden Patienten zu wollen.
Abermals mit Verlaub: Einige allzu eifrige Diskutanten sollten sich schämen, auf diesem „Niveau“ eine Debatte zu führen, in der es um ganz zentrale Verfassungswerte und subjektive Grundrechte geht.
Nun mag es angehen, dass die verfasste Ärzteschaft es klaglos hinnimmt, dass im Rahmen eines pseudodemokratischen Prozesses ihre ureigene Gewissensfreiheit auf null reduziert wird, obgleich es einer gesetzlichen Regelung bedurft hätte, die selbstverständlich nicht durch eine „Kammernorm“ ersetzt werden kann, zumal der Gesetzgeber den Kern der Freiheit des Gewissens als vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht hätte wahren müssen. Der freiheitsliebende – auch vielleicht im Sterben liegende – Mensch möchte offensichtlich nicht mit den „Segnungen“ der Ärztefunktionäre überzogen werden, so dass es geradezu grotesk ist, wenn sich die Ärztekammern dazu aufschwingen, uns in letzter Konsequenz für das Gelingen der Palliativmedizin als Profession zu instrumentalisieren! Ärztefunktionäre schlagen so nicht nur die „Würde“, sondern in erster Linie das Selbstbestimmungsrecht zur kleinen, wertlosen Münze und sofern dies auch noch mit der „Arztethik“ begründet wird, so treibt eben diese Arztethik höchst seltsam hässliche Blüten!

Tötung bleibt Tötung - egal durch wen
Verständlich, dass Ärzte Leben retten wollen auch wenn es aus der Sicht des Patienten anders ausschaut.
Trotzdem können Ärzte durch Leichtsinn, eigene Unwissenheit und Budgetmangel zum Tod von Patienten beitragen. Einige Beispiele, die zum Glück noch gut ausgegangen sind:
Ein Psychiater erpresst einen Patienten damit, dass er droht ihn nicht mehr arbeitsunfähig zu schreiben, ohne dass er sich vorstellen kann, dass es dadurch aus Verzweiflung zum Suizid kommt.
Oder - wie es mir letzte Woche erging - der Hausarzt hat Angst wegen Budget Überschreitung und schreibt auf ein Rezept für (teures) Verbandsmaterial: "Genehmigungspflichtig durch Krankenkasse". Nach 3 Tagen rief ich bei der KK an. Das Rezept hatte die Apotheke an die falsche "Filiale" geschickt und nicht an die Hauptstelle. Ein Mitarbeiter der Hauptstelle hat sich darum gekümmert, dass er die Kopie doch noch von der Apotheke bekam und er hat sich gewundert (ich sowieso), weshalb er das draufschreibt, es sei doch nicht genehmigungspflichtig und er habe die Apotheke angewiesen, dass sie es sofort aushändigen kann. Als ich gestern weiteres - auch steriles - Material brauchte, verweigerte mir die Ärztin die Unterschrift, weil mein Wundberater die Dokumentationsbilder noch nicht geschickt hätte, bin ich ausgeraste und schrie Sie sogar an, weil sie mich erpresste und ihren Verpflichtungen nicht nachkam. Bei mir wirkt sich das aus wie Körperverletzung (durch meine geringe Herzleistung). Dabei war der Arzt doch verpflichtet, die Doku durchzuführen. Er hat allerdings auch nicht nach den Versorgungsprotollen der Sozialstation gefragt und auch meine Wunden monatelang nicht angeschaut. Ich konnte nicht in die Praxis kommen, weil die Verbände und Kompressionen noch vor dem Aufstehen angelegt werden mussten. Dummheit, Unwissenheit, Budgetdruck, Arroganz, seitens der Ärzte könnte also auch zum Tod eines Patienten führen.
Aber Sterbehilfe verweigern, wenn ein Patient nicht mehr weiterleben will und den Tod als Erlösung sieht.
Zugegeben ein sehr schwieriges Thema. Ebenso, die Schmerzmittelgabe. Gibt der Arzt zu wenig, leidet der Patient, gibt er geringfügig zu viel, stirbt er und der Arzt bekommt es mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Man kann die Situation eines anderen erst verstehen, wenn man in der gleichen ist.
Herz1952

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