Ärzteschaft
Zahnärzte: „Verwaltung der Versicherten-Stammdaten ist Sache der Krankenkassen!“
Mittwoch, 12. November 2014
Berlin – Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung wehrt sich dagegen, dass Praxen mit Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte zusätzliche bürokratische Aufgaben übernehmen sollen. „Der Abgleich und die Aktualisierung von Stammdaten der Versicherten ist Angelegenheit der Krankenkassen und nicht Aufgabe der Arzt- oder Zahnarztpraxen“, heißt es in einem Beschluss der Vertreterversammlung vom 5. und 6. November in Frankfurt/Main.
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Die Delegierten bekräftigten mit dem Beschluss grundsätzlich ihre Ablehnung neuer Überwachungs-, Kontroll- und Steuerungsmechanismen im Gesundheitswesen. „Die Digitalisierung von Patientendaten, Behandlungsdaten, Arbeitsabläufen und Verwaltungsprozessen darf nur soweit eingesetzt werden, wie sie den Patienten, ihrer Gesundheit und Genesung dient. Die Hoheit über seine Daten muss in der Hand des Patienten liegen“, forderten die Delegierten. © EB/aerzteblatt.de

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