Ärzteschaft
Studie: Niedergelassene Ärzte verdienen 25 Prozent weniger als Krankenhausärzte
Donnerstag, 13. November 2014
Berlin – Im Vergleich zu dem Gehalt von Oberärzten an Krankenhäusern verdienen niedergelassene Ärzte 25 Prozent weniger. Das rechnete der Münchner Gesundheitsökonom Günter Neubauer vom Institut für Gesundheitsökonomik gestern auf der Fachtagung „Wert und Bewertung ärztlicher Arbeitszeit“ des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI) in Berlin vor.
Das Gehalt eines Oberarztes im Krankenhaus liege je nach Krankenhausträger und zusätzlichem Einkommen zum Beispiel durch unterschiedlich viele Überstunden zwischen 110.000 und 146.000 Euro, erklärte Neubauer. Im ambulanten Bereich liege der kalkulatorische Arztlohn nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bei 105.000 Euro. „Man könnte nun sagen, diesen Betrag gleichen die Einnahmen aus der privaten Krankenversicherung aus“, sagte Neubauer. Das gelte vielleicht für München, aber gewiss nicht für viele andere Regionen in Deutschland.
Niedergelassene tragen wirtschaftliches Risiko
Neubauer wies zudem darauf hin, dass das Einkommen eines angestellten Arztes nur begrenzt mit dem Einkommen eines niedergelassenen Arztes vergleichbar ist, weil Niedergelassene zugleich auch Unternehmer seien, die Kapital einsetzten, um zum Beispiel Praxisgeräte zu kaufen. Darüber hinaus trügen sie auch das wirtschaftliche Risiko. Diese beiden Faktoren würden bei Vergleichen normalerweise nicht berücksichtigt.
„Das Einkommen eines niedergelassenen Arztes sollte in dessen Honorar einkalkuliert werden, sodass die Höhe des Einkommens kein Zufall ist“, forderte Neubauer. Für ein solches „angemessenes Arzteinkommen“ hat er auch berücksichtigt, wie hoch das Einkommen in ähnlichen akademischen Berufen ist. Neubauer zufolge liegt es zwischen 159.000 und 175.000 Euro pro Jahr.
Hinzu kommen ein Ausgleich der regionalen Unterschiede sowie die Kosten für eine „synthetische Musterpraxis“. Das Soll-Honorar eines niedergelassenen Arztes müsste Neubauer zufolge demnach zwischen 346.000 und 363.000 Euro liegen. „Das ist etwa 44 Prozent mehr als zum Beispiel ein Hals-Nasen-Ohrenarzt in Bayern im Durchschnitt verdient“, sagte der Gesundheitsökonom.
Konkurrenzfähiges Einkommen notwendig
Es gehe nicht darum, Ärzte reich zu machen, bekräftigte er. Es gehe darum, Ärzten ein Honorar zu zahlen, das konkurrenzfähig sei. „Je mehr Ärzte abwandern, desto deutlicher ist das Signal, dass das Einkommen nicht mehr konkurrenzfähig ist“, so Neubauer. Natürlich spielten auch nicht-monetäre Faktoren eine Rolle, wenn es darum gehe, zum Beispiel als Arzt in ländliche Regionen zu gehen. Diese könne man durch ökonomische Anreize jedoch ein Stückweit kompensieren.
„Wir haben die Situation, dass verschiedene Tätigkeitsfelder um Ärzte werben“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, auf der ZI-Tagung. „Wer heute Medizin studiert, wird nicht mehr automatisch Arzt in der Versorgung, sondern nur noch unter anderem. Das stellt uns vor Probleme.“
Stundenlohn im Vergleich zu niedrig
Gassen zufolge ist es wichtig, die wirkliche ärztliche Arbeitszeit, das heißt die Zeit, in der der Arzt seine ungeteilte Aufmerksamkeit dem Patienten widmet, angemessen zu vergüten. Heute liege der Stundenlohn für Ärzte bei 53 Euro. „Das ist kein übermäßig hoher Wert“, sagte Gassen. „Wir müssen offen darüber diskutieren, welcher Stundenlohn angemessen ist, zum Beispiel im Vergleich zu Steuerberatern oder Architekten, deren Stundenlöhne deutlich höher liegen als 53 Euro.“ © fos/aerzteblatt.de

Herr Gassen und die Probleme ...
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