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Medizin

Notfall­kontrazeption: EMA für Rezeptfreiheit von Ulipristal

Freitag, 21. November 2014

dpa

London – Die „Pille danach“ ellaOne könnte künftig rezeptfrei in der Apotheke erhältlich sein. Nach einer positiven Stellungnahme des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) hat die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Die endgültige Entscheidung liegt jetzt bei der Europäischen Kommission, die sich in der Regel an das Votum der EMA hält. Danach müssen die Mitgliedsländer die Entscheidung umsetzen.

Das Präparat ellaOne kann eine Schwangerschaft verhindern, wenn es innerhalb von 120 Stunden (5 Tage) nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Der Wirkstoff Ulipristal ist dann in der Lage, die Ovulation zu verhindern oder verzögern, heißt es in der Mitteilung der EMA.

Am zuverlässigsten sei die kontrazeptive Wirkung, wenn ellaOne innerhalb von 24 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Diese frühzeitige Einnahme wird aus Sicht der EMA erleichtert, wenn die Frauen das Mittel auch ohne Rezept in der Apotheke kaufen können.

Arzneimittelausschuss hält ellaOne für sicher
Der CHMP kam nach der Auswertung der verfügbaren Informationen zu dem Ergebnis, dass ellaOne auch ohne ärztliche Verschreibung sicher und effektiv angewendet werden kann. Das Notfallkontrazeptivum ist seit 2009 in der EU zugelassen, aber rezeptpflichtig. Die seither gewonnenen Erfahrungen haben laut CHMP gezeigt, dass Ulipristal ein mit Levonorgestrel vergleichbares Sicherheitsprofil aufweist. Levonorgestrel-haltige Notfall-Kontrazeptiva sind in den meisten EU-Ländern – nicht aber in Deutschland – bereits ohne Rezept erhältlich. Eine Notfallkontrazeption ist mit Levonorgestrel jedoch nur bis zu 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr effektiv.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe kündigte an die Empfehlungen EU-Arznei­mittelausschusses genau prüfen zu wollen. Sollte Brüssel entzscheiden, dass ene Beratung nicht mehr zwingend durch einen Arzt vorgenommen werden müsse, will Gröhe gemeinsam mit Ärzten, Apothkern und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukt Kriterien für eine hochwertige beratung erarbeiten.

Ärzte für Beibehaltung der Rezeptpflicht
Die Bundesärztekammer hatte schon im Frühjahr im Vorfeld einer Bundestagsdebatte zum Thema für die Beibehaltung der Rezeptpflicht für Levonorgestrel plädiert. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, wies in diesem Zusammenhang besonders auf die ärztliche Beratung hin. Oft werde die Pille danach von jungen Mädchen nach dem ersten Geschlechtsverkehr nachgefragt.

„Da geht es nicht einfach, dass man eine Pille über den Tresen der Apotheke schiebt. Wir möchten den großen Vorteil des deutschen Gesundheitssystems wahren, dass man in einem Gespräch mit einem Arzt eine kompetente Beratung bekommt, wie so etwas auch für die Zukunft verhindert werden kann“, so der BÄK-Präsident. © rme/mis/aerzteblatt.de

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