Ärzteschaft
Bundesärztekammer weist auf zentrale Rolle der Ärzte bei der Prävention hin
Mittwoch, 26. November 2014
Berlin – Das neue „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ muss die zentrale Rolle der Ärzteschaft bei der Prävention stärker berücksichtigen. Außerdem sind weite Teile des als Referentenentwurf vorliegenden Gesetzes zu allgemein geraten. Das kritisiert die Bundesärztekammer (BÄK) in einer Stellungnahme.
Mit dem Gesetz sollen die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung für die Primärprävention ab 2016 von derzeit rund drei Euro pro Versicherten auf künftig sieben Euro mehr als verdoppelt werden. Zwei Euro davon sollen in betriebliche Vorsorgeprojekte gehen und in sogenannte Lebenswelten, zum Beispiel Schulen und Kindertagesstätten.
Ärzte in die strukturelle Entwicklung zu wenig eingebunden
Die BÄK weist daraufhin, dass Ärzte die Patienten aller gesellschaftlichen Schichten gleichermaßen erreichen und diese auf eine Veränderung von Verhaltensweisen und zur Wahrnehmung gesundheitsförderlicher Angebote ansprechen können. Zudem könnten sie an der Gestaltung von Lebenswelten durch ihr Wissen über Gesunderhaltung und Krankheitsentstehung mitwirken. Leider sei aber „die strukturelle Einbindung der Ärzteschaft in die vorgesehenen Leistungen bislang nur wenig ausgearbeitet. Dort, wo der Ärzteschaft Aufgaben übertragen werden, wird hingegen vorausgesetzt, dass damit für die Krankenkassen keine Mehrkosten entstehen“, kritisiert die BÄK.
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Statt einer bloßen Präventionsempfehlung, wie im Gesetz angelegt, fordert die Kammer in ihrer Stellungnahme ein umfassendes ärztliches Präventionsmanagement. Dazu gehörten das Erfassen gesundheitlicher Belastungen, die ärztliche Beratung, das Begleiten von Präventionsmaßnahmen und die Bewertung ihrer Wirksamkeit.
Gesundheitsziele sind unpräzise formuliert
Auch mit dem Thema „Gesundheitszielen“ gehe das Gesetz zu unverbindlich um: Der Referentenentwurf stellt es in seiner augenblicklichen Fassung dem GKV-Spitzenverband weitgehend frei, in welcher Weise er sich an ihnen orientieren will. „Das ist allerdings völlig unzureichend: Zur Nutzung von Gesundheitszielen beziehungsweise Arbeitsschutzzielen als Steuerungsinstrument für die Verwendung von Präventionsleistungen bedarf es gesetzlicher Regelungen und einer Konkretisierung der zu erreichenden Ziele“, schreibt die BÄK in ihrer Stellungnahme.
Grundsätzlich positiv bewertet die BÄK, dass das Gesetz die Kinder- und Jugenduntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr ausweiten und die Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene reformieren will. „Die inhaltliche Neugestaltung der Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene sowie ihre Frequenz sollten jedoch nicht ausschließlich dem Gemeinsamen Bundesausschuss überlassen bleiben, da diese damit im Ergebnis eher zurückgefahren als ausgeweitet werden könnten“, fordert die BÄK. Wichtig sei außerdem, zusätzliche ärztliche Leistungen bei der Honorierung zu berücksichtigen.
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