Ärzteschaft
Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen und Kriegsopfern verbessern
Donnerstag, 27. November 2014
Berlin – Die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen, die aus den Krisenregionen nach Deutschland kommen, ist unzureichend. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hingewiesen.
„Immerhin erhalten künftig traumatisierte Flüchtlinge und Asylsuchende durch die von der Bundesregierung angekündigte Umsetzung der sogenannten Aufnahme-Richtlinie Anspruch auf psychotherapeutische Hilfe“, sagte Andreas Heinz aus dem Vorstand der DGPPN heute auf der Jahrestagung der Fachgesellschaft in Berlin.
Aber an der Umsetzung hapere es: „Viele Einrichtungen, die eine professionelle medizinische, psychotherapeutische und psychosoziale Behandlung und Beratung durchführen können, kämpfen mit Finanzierungsschwierigkeiten und sprachlichen Verständnisproblemen bei der Behandlung von Flüchtlingen“, so Heinz. Außerdem seien bürokratische Vorgaben oft ein großes Hindernis für die notwendige Versorgung der Betroffenen.
Wichtig sei zum Beispiel, die Bezahlung von Sprachvermittlern unbürokratisch zu regeln – laut der DGPPN brauchen diese nicht immer diplomierten Dolmetscher sein.
Der Traumexperte weist daraufhin, dass die traumatischen Erfahrungen die eigenen Bewältigungsmechanismen der Überlebenden des Krieges oft übersteigen. Den betroffenen Menschen gelinge es auf Jahre nicht, sich aus den Erinnerungen zu befreien. Ständig verfolgen sie die Schrecken des Krieges. „Posttraumatische Belastungsstörungen, Depression, ein verzweifelter Griff nach der Droge und andere traumainduzierte Störungen sind immer dann die Folge, wenn die Summe schrecklicher Erfahrungen das Fassbare übersteigt“, so Heinz. © hil/aerzteblatt.de

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