Ärzteschaft
Mittlerweile 66 Weiterbildungsverbünde Allgemeinmedizin in Bayern
Donnerstag, 27. November 2014
München – Die Arbeit der Koordinierungsstelle für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin (KoStA) bewährt sich. Dieses positive Fazit haben die Trägerorganisationen vier Jahre nach dem Start der Koordinierungsstelle gestern in München gezogen. „Wenn vier starke Organisationen sich gemeinsam für ein wichtiges Ziel engagieren, können sie auch etwas bewegen“, sagte Dieter Geis Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes.
Neben dem Hausärzteverband tragen die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) die Koordinierungsstelle. Ein Erfolg sei der Ausbau der Weiterbildungsverbünde: Im Februar 2012 gab es in ganz Bayern 20 von ihnen, im November 2014 66.
BLÄK-Präsident Max Kaplan rechnete vor, dass Bayern im Schnitt 500 neue Hausärzte pro Jahr benötige. „Jährlich erwerben zirka 220 Kollegen die Facharztqualifikation für Allgemeinmedizin. Zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bayern auf dem jetzigen Niveau wäre jedoch die doppelte Anzahl notwendig“, erklärte Kaplan. Mit der Errichtung der KoStA werde die Verbundweiterbildung auf qualitativ hohem Niveau organisiert, koordiniert und sichergestellt. „Jetzt liegt es an uns allen, die Weiterbildungsverbünde mit Leben zu füllen und hierbei insbesondere auf eine möglichst hohe Qualität zu achten“, unterstrich Kaplan.
Aus der KV berichtete der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Krombholz über einen klar erkennbaren Trend in Richtung Weiterbildung in Teilzeit: „Während vor fünf Jahren noch vier Fünftel aller Ärzte in Weiterbildung in Vollzeit tätig waren, ist inzwischen fast ein Drittel von ihnen in Teilzeit tätig“, sagte er.
Krombholz kritisierte die geplante Regelung, die KV Praxen in rechnerisch überversorgten Regionen aufkaufen zu lassen. „Eine solche Bestimmung ist für eine flächendeckende Patientenversorgung absolut kontraproduktiv“, warnte der KV-Chef. Wenn diese Regelung so beschlossen werde, könnten junge Hausärzte gegebenenfalls nicht mehr zum Zuge kommen, selbst wenn sie eine Praxis auf eigene Kosten übernehmen wollten. © hil/aerzteblatt.de

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