Politik
Versorgungsstärkungsgesetz: Die Neuerungen kosten
Montag, 29. Dezember 2014
Berlin – Das Versorgungsstärkungsgesetz wird zu jährlichen Mehrausgaben im „mittleren dreistelligen Bereich“ führen. Allein 300 Millionen Euro jährlich sind für den neuen Innovationsfonds veranschlagt, der für die Jahre 2016 bis 2019 vorgesehen ist. Das geht aus den Erläuterungen zum Kabinettsentwurf für das Versorgungsstärkungsgesetz hervor. Die jährlichen Kosten für die Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen beziffert das Bundesgesundheitsministerium auf 16,5 bis 20 Millionen Euro.
Am Kabinettsentwurf wurden im Vergleich zum Referentenentwurf einige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Neu ist unter anderem ein Passus, der die Krankenkassen verpflichtet, aus Krankengeldleistungen auch Beiträge an die berufsständischen Versorgungswerke zu zahlen. © RIe/aerzteblatt.de

Spitze des Eisbergs!
1. geht es Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, der Medizin-bildungsfernen GROKO und der Gesundheitspolitik im GKV-VStG eher um die Abschaffung der freiberuflichen, ambulanten, wohnortnahen Patientenversorgung.
2. selbst das Geld für den Aufkauf von angeblich überflüssigen Vertragsarzt-Sitzen soll über unsere eigens finanzierten KVen von unserem gesamten Vertragsarzt-Umsatzhonorar entschädigungslos abgezogen werden.
3. passend dazu plant die GROKO unbeirrt, dass kostenträchtige KV- Terminvergabestellen, ausschließlich zur Bewältigung der Facharzt-Termin-Misere, ebenfalls von uns H a u s ä r z t e n, die wir jederzeit Akutsprechstunden-Termine, Notfallversorgung und dringende Hausbesuche taggleich oder spätestens am Folgetag bis in die späten Abendstunden absolvieren, obendrein mitfinanzieren sollen.
4. überwiegend fachärztliche Klinik- und Praxis-Termine im "Zweitmeinungs"-Verfahren werden bei gedeckelter Gesamtvergütung von allen Vertragsärzten selbst getragen; das GKV-Honorar wird dazu nur u m v e r t e i l t.
5. Die demokratisch nach Mehrheitswahlrecht ohne Minderheitenschutz (Verhältniswahlrecht) legitimierten Selbstverwaltungen können nur Facharzt- bzw. Marburger-Bund (mb) dominierte Stimmenverhältnisse abbilden, um damit "durchzuregieren".
6. Besonders subtile Mechanismen der ökonomischen Benachteiligung von Hausärztinnen und Hausärzten finden sich im Entwurf eines Gesetzes "zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention" (PrävG): Danach sollen 550 Millionen Euro jährlich verteilt werden, o h n e irgendein angemessenes Hausarzt-Honorar für z u s ä t z l i c h e ärztliche Arbeit abzubilden. Im Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) steht: "Die ärztliche Präventionsempfehlung ... stellt für die Krankenkassen eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung von Leistungen zur primären Prävention im Individualfall dar"..."Dafür erhalten die Ärzte k e i n zusätzliches Honorar – ihnen entstehe als vertraglichen Leistungserbringern kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand."
Und KVen bzw. die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind bis heute noch nicht aufgewacht. Sie möchten, wollen oder können keine offensiven Strategien entwickeln. Sie werden in der Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrags vom Gesetzgeber, der Großen Koalition von SPD/CDU/CSU und selbst von der gesamten Opposition nur noch gegängelt und getrieben. Wir Hausärztinnen und Hausärzte sind die Dummen?
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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