Ärzteschaft
Kammer Sachsen-Anhalt verschärft Sprachprüfungen für ausländische Ärzte
Donnerstag, 15. Januar 2015
Magdeburg – Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt wird die Deutschkenntnisse ausländischer Ärzte künftig noch genauer testen. Das Sozialministerium des Landes hatte die Kammer damit beauftragt.
Die neue Prüfung besteht aus vier Teilabschnitten von jeweils 20 Minuten. Am Beginn steht ein Anamnesegespräch. Die Rolle des Patienten übernimmt dabei ein Schauspieler. „Erläutern Sie dem Patienten die geplante Diagnostik und Therapie. Dem Patienten sollen alle Maßnahmen erklärt und Rückfragen beantwortet werden“, informiert die Kammer.
In der zweiten Station sollen die Testkandidaten die Anamnese und das weitere Vorgehen schriftlich in Deutsch dokumentieren. In der dritten Station erhalten sie weitere Informationen zu diesem Patienten, zum Beispiel einen Arztbrief, Befunde aus dem CT, Röntgen, Ultraschall, der Endoskopie und dem Labor. In der letzten Station stellen die getesteten Kandidaten den Patienten zwei anderen Ärzten auf Deutsch vor. „Stellen Sie eine Diagnose/Verdachtsdiagnose und machen sie Vorschläge zur Behandlung. Nach der Patientenvorstellung können die beiden Ärzte Fragen an Sie richten“, informiert die Kammer.
Laut der Ärztekammer arbeiteten Ende Dezember 2014 965 ausländische Ärzte in Sachsen-Anhalt. Viele kämen aus osteuropäischen Staaten wie Rumänien und Bulgarien, aber auch aus Russland und Syrien. Die Kammerpräsidentin Simone Heinemann-Meerz betonte, es sei besonders wichtig, dass sich Arzt und Patient sprachlich verstehen.
Im Sommer 2014 hatte die Gesundheitsministerkonferenz der Länder gefordert, Ärzte sollten künftig ein allgemeines Sprachniveau auf dem Niveau „B2“ und ein Fachsprachenniveau der Stufe „C1“ nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen.
„B2“ bedeutet nach dem Referenzrahmen „gutes Mittelmaß“, „C1“ „fortgeschrittene Kenntnisse“. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker müssten sich mit Patienten mühelos verständigen, Anamnesen erheben und über Vor- und Nachteile von Behandlungen und Behandlungsalternativen aufklären können, so die Minister. Gegenüber Fachkollegen müssten sie sich klar ausdrücken können, damit Fehldiagnosen und falsche Therapieentscheidungen aufgrund von Verständnisfehlern ausgeschlossen seien.
Auch die Bundesärztekammer hatte in einer Stellungnahme betont, der Nachweis adäquater Sprachkenntnisse sei für die Patientensicherheit wesentlich. Hierfür seien bundesweit vereinheitlichte und rechtsverbindliche Vorgaben erforderlich. © hil/aerzteblatt.de

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