Vermischtes
Neues Therapieverfahren für posttraumatischen Belastungsstörungen
Donnerstag, 15. Januar 2015
Berlin – Seit Anfang dieses Jahres ist das sogenannte Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) als Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Damit ein Psychotherapeut EMDR einsetzen darf, muss er bestimmte theoretische und praktische Qualifikationen nachweisen. Diese sind in neuen Regelungen der Psychotherapie-Vereinbarungen festgelegt, die heute in Kraft treten. Darauf hat die Bundespsychotherapeutenkammer hingewiesen.
Die EMDR nutzt die gezielte Aktivierung von Erinnerungen an traumatische Erlebnisse bei gleichzeitigen starken Augenbewegungen, damit ein Patient belastende Erlebnisse verarbeiten kann.
Deutsches Ärzteblatt print
Zu den Voraussetzungen gehören mindestens 40 Stunden Theorie in Traumabehandlung und EMDR und mindestens 40 Stunden Einzeltherapie mit EMDR bei erwachsenen Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Insgesamt müssen die Therapeuten mindestens fünf EMDR-Behandlungen abgeschlossen haben.
„Mit diesen Anforderungen wird klargestellt, dass die praktischen Kenntnisse ausschließlich in der Behandlung von erwachsenen Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung zu erwerben sind, für die EMDR zugelassen und für die ihre Wirksamkeit nachgewiesen wurde“, betont die Kammer. So werde Fehlanreizen vorgebeugt, EMDR bei anderen Patienten und weiteren Diagnosen einzusetzen. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.