Politik
Gröhe will neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff im Sommer vorstellen
Dienstag, 27. Januar 2015
Berlin – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will im Zeitplan bleiben: Nach der Vorstellung von Ergebnissen aus zwei Erprobungsstudien zum neuen sogenannten Pflegebegriff kündigte der Minister eben in Berlin an, in diesem Sommer einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Was sich wie ein Problem der Definition oder Terminologie anhören mag, ist in Wirklichkeit eine zentrale Reform für die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in Deutschland und das Kernstück des geplanten sogenannten zweiten Pflegestärkungsgesetzes. Dieses hatte der Minister schon bei der Haushaltsdebatte im Bundestag im vergangenen September angekündigt.
Das erste Pflegestärkungsgesetz ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Union und SPD haben damit den Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte angehoben, um kurzfristig wirksame Leistungsverbesserungen einzuführen sowie einen Pflegevorsorgefonds aufzubauen.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen, der die bisherigen drei Pflegestufen durch dann fünf sogenannte Pflegegrade ersetzen soll. Hintergrund ist, dass das bisherige Begutachtungsverfahren nach dem alten Pflegebegriff der individuellen Situation der Betroffenen nur unzureichend gerecht werde.
Die im Frühjahr 2014 gestarteten Erprobungsstudien sollen mögliche Probleme bei der Begutachtung aufdecken, um die neuen Pflegegrade gegebenenfalls noch zu verändern und anzupassen. Die sogenannte Praktibilitätsstudie hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland.
„Die Ergebnisse der Erprobung zeigen: Das neue Begutachtungsverfahren funktioniert. Jetzt geht es darum, Tempo zu machen, damit die verbesserte Unterstützung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch zügig zugute kommt. Noch im Sommer werde ich den Gesetzentwurf vorlegen“, sagte Gröhe. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.